Berlin

Bundestag beschließt Mietpreisbremse

dpa/ts/ba
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05. März 2015
Mit der Mietpreisbremse darf bei einem Mieterwechsel die neue Miete künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen.

Mit der Mietpreisbremse darf bei einem Mieterwechsel die neue Miete künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. ©dpa - Ole Spata

Eine gesetzliche Preisbremse soll Mieter in Zukunft besser vor überteuerten Mietverträgen und aufgezwungenen Maklerkosten schützen. Nach monatelangen Diskussionen zwischen Union und SPD entscheidet der Bundestag über die Einführung der sogenannten Mietpreisbremse.

Der Bundestag hat die Einführung der sogenannten Mietpreisbremse verabschiedet. Damit sollen Mieter in Zukunft durch eine gesetzliche Preisbremse besser vor überteuerten Mieten und aufgezwungenen Maklerkosten geschützt werden. Bei einem Mieterwechsel darf die neue Miete demnach künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. In welchen Regionen diese greift, sollen die Länder für fünf Jahre festlegen können. Schluss sein soll auch mit der Praxis, dass Vermieter die Kosten für einen Makler auf den Mieter abwälzen. Es soll das Prinzip gelten: «Wer bestellt, bezahlt.»

Die Opposition kritisiert die geplante Mietpreisbremse als wirkungslos. Das Gesetz sei ausgehöhlt wie ein Schweizer Käse und werde am Ende kaum Wirkung entfalten, sagte Linksfraktionsvize Caren Lay bei der abschließenden Beratung über das Vorhaben im Bundestag.

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Auch für Offenburg geplant

Damit Wohnungen in Baden-Württemberg bezahlbar bleiben, will die Landesregierung die Steigerungsraten von Mieten begrenzen. 49 Städte im Land sind betroffen, darunter auch Offenburg als einzige Stadt in der Ortenau, Karlsruhe und Freiburg. Das teilt das Finanzministerium nach einem Kabinettsbeschluss mit. Sollten die Pläne umgesetzt werden, dürfen Mieten künftig nur noch um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen, bisher waren es bis zu 20 Prozent. Eine Liste der betroffenen Städte heute in der Mittelbadischen Presse.

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