Berlin

Geplantes Rückkehrrecht aus Teilzeit in Vollzeit gescheitert

dpa
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23. Mai 2017
Lieber gleich auf die volle Stelle bewerben - das geplante Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist gescheitert.

Lieber gleich auf die volle Stelle bewerben - das geplante Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist gescheitert. ©dpa - Peter Kneffel

Das geplante Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist gescheitert. «Das Kanzleramt hat mir mitgeteilt, dass eine Kabinettsbefassung nicht mehr vorgesehen ist», teilte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) mit. «Das ist enttäuschend.»

Nahles warf der Union einen Bruch des Koalitionsvertrags vor, in dem Union und SPD das Rückkehrrecht verabredet hatten. «Frau Merkel verhindert damit das Gesetz, das für hunderttausende Frauen den Weg aus der Teilzeitfalle bereitet hätte.» Den Arbeitgebern warf Nahles vor, Druck auf das Kanzleramt ausgeübt zu haben. Dem Gesetzentwurf der Ministerin zufolge sollten Beschäftigte, die zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit verringern möchten, danach zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Während Nahles dies für Unternehmen ab 15 Beschäftigten vorsah, hätten Union und Arbeitgeber die Schwelle bei 200 Beschäftigten festlegen wollen. Das hätte mehr als drei Millionen Teilzeitbeschäftigte ausgeschlossen.

«Die Strategie von Union und Arbeitgebern war Verwässern und Verzögern», so Nahles. Immer wenn bei den Gesprächen der vergangenen Wochen ein Schritt gemacht worden sei, habe die andere Seite noch einmal draufgesattelt. Das Gesetz habe aus Sicht von Union und Arbeitgebern für so wenige Frauen wie irgend möglich gelten sollen. Sie selbst habe bis zum Schluss Lösungen gesucht, aber ein «reines Placebo» mache sie nicht mit.

Die SPD will nun im Wahlkampf für das Recht auf befristete Teilzeit werben. Nahles kündigte an, das Thema auf der Tagesordnung zu halten. Bereits im April hatte sie angekündigt, bei einem Scheitern werde sie sich dafür einsetzen, dass die befristete Teilzeit nach der Wahl komme.

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Der Nahles-Entwurf sah vor, dass die Regelung greifen sollte, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden hatte. Beschäftigte sollten die begrenzte Teilzeit mindestens drei Monate vorher beantragen müssen. Die Zahl der Beschäftigten in Teilzeit stieg innerhalb von 20 Jahren von 8,3 Millionen auf 15,3 Millionen im vergangenen Jahr. Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten ist seit 1996 von rund 25,9 Millionen auf 24 Millionen gesunken. Die Teilzeitquote, der relative Anteil der Personen in Teilzeitbeschäftigung an den Erwerbstätigen, stieg seit 1991 kontinuierlich von 17,9 Prozent auf 39 Prozent 2016 an. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nehmen vor allem Frauen verstärkt Teilzeit in Anspruch - mehrheitlich freiwillig, aber in vielen Fällen auch unfreiwillig.

Ein Sprecher des Arbeitgeberverbandes BDA betonte: «Flexibilität bei der Arbeitszeit ist nur mit, nicht gegen die Betriebe zu organisieren.» Die Arbeitgeber fänden hier mit ihren Beschäftigten flexible und individuelle Lösungen. Ein «flexibles Arbeitszeitrecht 4.0» sei nicht mit einer pauschalen Verrechtlichung zu erreichen.

DGB-Chef Reiner Hoffmann kritisierte: «Statt vor allem Millionen Frauen die Möglichkeit zu eröffnen, Familie und Beruf endlich sinnvoll zu verbinden, beharren die konservativen Kräfte auf Stillstand.» CDU und CSU hätten der Kritik der Arbeitgeber widerstandslos nachgegeben. Die gewerkschaftspolitische Sprecherin der Linken, Jutta Krellmann, forderte die SPD auf, zusammen mit Linken und Grünen das Rückkehrrecht noch vor der Wahl zu beschließen.

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