Brandenburg/Havel

Rundfunkgebühren verweigert - Alleinerziehende soll in Haft

dpa
Lesezeit 2 Minuten
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20. Oktober 2016
Besser, man zahlt: Eine alleinerziehende Mutter soll sechs Monate ins Gefängnis, weil sie ihren Rundfunkbeitrag verweigert.

Besser, man zahlt: Eine alleinerziehende Mutter soll sechs Monate ins Gefängnis, weil sie ihren Rundfunkbeitrag verweigert. ©dpa - Daniel Reinhardt

Eine alleinerziehende Mutter aus Brandenburg soll sechs Monate ins Gefängnis, weil sie ihren Rundfunkbeitrag nicht zahlen will.

Der Haftbefehl sei im August erlassen worden, bestätigte die Direktorin des Amtsgerichts Brandenburg/Havel, Adelheid von Lessen, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die «tageszeitung» (Mittwoch) berichtet.

Gegen diesen Haftbefehl habe die 43-Jährige sofort Beschwerde eingelegt, der vom Gericht zurückgewiesen worden sei, berichtete von Lessen. Nach einem erneuten Widerspruch sei die Akte auf dem Weg zum Landgericht Potsdam, das nun über den Haftbefehl entscheiden soll.

«Wir haben den Titel gegen die säumige Beitragszahlerin, zuständig für die Vollstreckung ist aber das Amt Beetzsee», sagte Volker Schreck, Sprecher des rbb über den Fall der 43-Jährigen. «Wie dieser Beitrag eingetrieben wird, darauf haben wir keinen Einfluss.» Konkret geht es nach Angaben der Frau um 309,26 Euro für das Jahr 2013.

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«Wir gehen derzeit davon aus, dass der Haftbefehl im vorliegenden Fall nicht zu Anwendung kommt. Selbstverständlich liegt es nicht im Interesse des rbb, dass jemand im Zusammenhang mit Beitragsrückständen inhaftiert wird», teilte der Sprecher weiter mit.

Rundfunkgebühren müssen aus Gerechtigkeit von jedem eingefordert werden
Der rbb könne nicht einfach auf die Eintreibung des Beitrags bei Einzelnen verzichten, betonte Schreck. «Wir müssen den Rundfunkbeitrag aus Gründen der Gerechtigkeit von jedem einfordern.» Die 43-Jährige aus der Nähe von Brandenburg/Havel arbeitet als Clown und hat nach eigenen Angaben nur ein geringes Einkommen: «Ich höre weder Radio, noch schaue ich Fernsehen», sagte sie.

Eine Frau aus dem thüringischen Geisa hatte in einem ähnlichen Fall von Februar bis April dieses Jahres im Gefängnis gesessen, bis der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen hatte, mit dem sie zu einer Vermögensauskunft gezwungen werden sollte. Ende 2014 waren laut Beitragsservice insgesamt 4,5 Millionen Konten von Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen im Mahnverfahren oder in Vollstreckung.

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