Urteil gegen Stiefvater nach Tod von Hamburger Baby Lara Mia

dpa
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19. Januar 2017
Bei seinem Tod hatte das neun Monate alte Kind nur halb so viel gewogen, wie in diesem Alter normal wäre.

Bei seinem Tod hatte das neun Monate alte Kind nur halb so viel gewogen, wie in diesem Alter normal wäre. ©dpa - Uli Deck/Symbolbild

Hamburg (dpa) Knapp acht Jahre nach dem Tod des Babys Lara Mia wird heute in Hamburg das Urteil gegen den Stiefvater erwartet. Dem 29-Jährigen wird versuchter Totschlag durch Unterlassen, gefährliche Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine Jugendstrafe auf Bewährung, da der Angeklagte zu Beginn von Lara Mias Vernachlässigung unter 21 war.
Bei ihrem Tod im März 2009 hatte die neun Monate alte Lara Mia mit 4,8 Kilo gewogen, nur halb so viel wie in ihrem Alter normal wäre. Laut Anklageschrift hatte der Stiefvater das Mädchen «ab Oktober 2008 nicht mehr ausreichend ernährt». Das Baby sei immer dünner und schwächer geworden und «spätestens ab Februar 2009 erkennbar lebensbedrohlich unterernährt» gewesen. Weiter hieß es in der Anklage, der Lebensgefährte der Mutter habe «billigend in Kauf genommen, dass das Mädchen an den Folgen der Unterernährung sterben könnte».
Der Angeklagte wollte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen äußern. Stattdessen wurde am ersten Prozesstag am 10. November 2016 das Vernehmungsprotokoll der Polizei zwei Tage nach Lara Mias Tod verlesen. Damals hatte der Stiefvater angegeben, das kleine Mädchen sei in den Wochen vor ihrem Tod «beim Essen immer krüscher geworden». Das norddeutsche Wort «krüsch» bedeutet so viel wie «wählerisch».
In der Vernehmung hatte der Angeklagte demnach auf die Frage, ob er sich nicht ausreichend um das Mädchen gekümmert hatte, geantwortet: «Nicht wirklich, sonst wäre sie ja noch am Leben.» Zudem hatte er angegeben, er habe Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen aufgrund des Zustands des Kindes gehabt. Außerdem sagte er laut dem Vernehmungsprotokoll der Polizei: «Wir hatten Angst, dass das Jugendamt sie uns wegnimmt.»
Ob die Unterernährung die Todesursache war, konnte im Prozess trotz dreier Gutachten nicht mit Sicherheit geklärt werden. Der Angeklagte war bereits 2010 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Lara Mias Mutter hatte zunächst auch eine Bewährungsstrafe erhalten, in einem erneuten Prozess im Oktober 2011 wurde sie dann zu einer dreijährigen Jugendstrafe verurteilt.

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