Berlin

Was damals unrecht war

Werner Kolhoff
Lesezeit 2 Minuten
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01. Juli 2016

©pr

Schwul sagte man nicht im Nachkriegsdeutschland, man sagte: »Ein 175er«. Und man hat die Betroffenen dann aufgrund des entsprechenden Paragrafen wegen »Unzucht« in Gefängnisse gesteckt, die man oft noch »Zuchthaus« nannte. Mit der Zucht hatte man es damals überhaupt sehr. Jetzt wird nach und nach aufgeräumt mit den Spätfolgen dieser geistig dunklen Zeit. Für die Erziehungsmarter, die Kinder, Jugendliche und Behinderte in den Heimen der Kirchen erlitten haben, werden bereits Entschädigungen gezahlt. Und nun muss sich auch der Staat seiner Verantwortung für seinen Teil des Fehlverhaltens stellen. 
Die Verurteilungen wegen Homosexualität waren nichts anderes als eine schwere Menschenrechtsverletzung, nebenbei auch eine Grundgesetzverletzung. Und das nicht nur aus heutiger Sicht. Schon damals galt das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, und dazu gehört eben auch die Freiheit der eigenen Sexualität. Die sehr späte Initiative von Justizminister Heiko Maas, die Urteile pauschal aufzuheben und die noch lebenden Betroffenen zu entschädigen, wird womöglich noch Folgen in anderen Bereichen haben. Etwa bei 
Opfern des Paragrafen 218 zur Abtreibung. Man kann die Betroffenen nur ermuntern.
 Was damals Recht war, kann heute, anders als einst Baden-Württembergs Ministerpräsident Hans Filbinger dachte, sehr wohl unrecht sein. Das gilt nicht nur für die von ihm als Militärrichter verhängten Todesurteile in der Nazizeit, das gilt eben immer. Auch für Gefängnisstrafen wegen Liebe. Es gibt kein Recht auf Menschenrechtsverletzungen, nicht aus einem Zeitgeist heraus, nicht für Staaten und auch nicht für Demokratien.

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