Studie der Arbeitsagentur

Hartz IV-Empfänger zahlen bei Mietkosten drauf

Stefan Vetter
Lesezeit 2 Minuten
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10. Dezember 2015

Wohnblocks in Köln: Hartz-IV-Bezieher müssen oft bei der miete draufzahlen. ©dpa

Nach einer Erhebung der Bundesagentur für Arbeit zahlen Hartz-IV-Empfänger bei den Mietkosten drauf.

Eigentlich sollen die Jobcenter zur Deckung der Miet- und Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger aufkommen. Doch in der Praxis werden auch die Betroffenen dafür zur Kasse gebeten. Nach einer Datenübersicht der Bundesagentur für Arbeit, die der Mittelbadischen Presse vorliegt, mussten die Bedarfsgemeinschaften im vergangenen Jahr insgesamt rund 620 Millionen Euro aus ihren Regelleistungen für die Unterbringung beisteuern. Das entsprach rund vier Prozent der Wohnkosten.
Den Daten zufolge fehlen einem Hartz-IV-Haushalt damit im Schnitt rund 16,50 Euro im Monat beziehungsweise 197 Euro im Jahr für anderweitige Ausgaben. »Praktisch geht das zu Lasten der Mittel, die eigentlich der Sicherung des Lebensunterhalts der Betroffenen dienen sollen«, kritisierte die Vize-Chefin der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann, gegenüber unserer Zeitung.

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Der Regelsatz zur Deckung des Existenzminimums für einen Alleinstehen liegt gegenwärtig bei 399 Euro im Monat. Inwieweit dieser Betrag auch für die Wohnkosten herangezogen werden muss, ist allerdings regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. So liegt der Anteil in Rheinland-Pfalz mit monatlich 23,75 Euro unter allen Bundesländern am höchsten. Aufs Jahr gerechnet kommen also 285 Euro zusammen und damit fast 90 Euro mehr, als die Bedarfsgemeinschaften im bundesweiten Schnitt zu den Wohnkosten beizusteuern haben.
Auch im Saarland und in Bayern müssen die Hartz-IV-Empfänger überdurchschnittlich viel für ihre Wohnkosten aufbringen. Dort liegen die Anteile bei 269 beziehungsweise 245 Euro im Jahr. In Baden-Württemberg waren es 232 Euro pro Bedarfsgemeinschaft. 
Bei ihrer statistischen Erfassung unterscheidet die Bundesagentur zwischen den tatsächlichen Wohnkosten und den anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung. Sie orientieren sich an den örtlichen Richtlinien und sind im Einzelfall niedriger als die tatsächlichen Wohnkosten. Das heißt, was im Einzelnen angemessen ist, wird von den Kommunen festgelegt. Dadurch kommt es zu den deutlichen regionalen Schwankungen.

»Die öffentliche Hand spart offenkundig durch zu niedrige Angemessenheitsgrenzen auf Kosten der Betroffenen«, kritisierte Zimmermann. »Dadurch müssen sich Hartz-IV-Empfänger zum Beispiel beim Essen oder ihrer Mobilität einschränken, um nicht Mietschulden anzuhäufen und perspektivisch aus der Wohnung zu fliegen«. Zimmermann forderte die Bundesregierung auf, die Regelungen so auszugestalten, dass die Betroffenen nicht draufzahlen. »Der Bund muss das Recht auf Wohnen gewährleisten«, meinte Zimmermann.

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