Karlsruhe

Fall SV Wilhelmshaven: Wem hat die FIFA etwas zu sagen?

dpa
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19. September 2016
Hans Herrnberger (l), Präsident des Fußballvereins SV Wilhelmshaven.

Hans Herrnberger (l), Präsident des Fußballvereins SV Wilhelmshaven. ©dpa - Nikolai Huland

Der Fußball-Zwerg SV Wilhelmshaven streitet seit Jahren gegen die großen Verbände: Der Club von der Nordseeküste will seinen Zwangsabstieg aus der Regionalliga rückgängig machen.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) an diesem Dienstag könnte die Entscheidung bringen. Nach der Verhandlung Anfang Juli stehen die Chancen für den SVW nicht schlecht. Setzt sich der Club gegen den Norddeutschen Fußball-Verband (NFV) durch, müssten womöglich auch andere Sportverbände ihre Regularien rechtlich wasserdicht machen.
Um was genau wird gestritten?
Die Amateure aus Wilhelmshaven sollen für ihren ehemaligen Spieler Sergio Sagarzazu eine Ausbildungsentschädigung an zwei argentinische Vereine zahlen, insgesamt 157 500 Euro. Dort hatte der Argentinier mit italienischem Pass gespielt, bevor er von 2007 bis 2008 beim SVW unter Vertrag stand. Nach den Regularien der FIFA müssen Clubs mit solchen pauschal festgesetzten Entschädigungen den finanziellen Aufwand einer Ausbildung ausgleichen, der ihnen selbst nicht mehr entsteht. Aber der SV Wilhelmshaven will nicht zahlen.
Was ist bisher passiert?
Zur Strafe wurden dem Club zweimal sechs Punkte abgezogen. Als der SVW sich immer noch weigerte, ordnete die Disziplinarkommission der FIFA 2012 den Zwangsabstieg an - vollzogen durch den NFV zum Ende der Saison 2013/14. Vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS und Verbandsgerichten hatte sich Wilhelmshaven vergeblich dagegen gewehrt. Auch vor dem Landgericht Bremen scheiterte der Club. In der Berufung hat das Oberlandesgericht (OLG) Bremen allerdings Ende 2014 den Zwangsabstieg für unwirksam erklärt. Dagegen wehrt sich der NFV.
Wie könnte das Karlsruher Urteil ausfallen?
In der Verhandlung haben die obersten deutschen Zivilrichter Zweifel erkennen lassen, ob es für den Zwangsabstieg eine wirksame Rechtsgrundlage gab. Der SV Wilhelmshaven ist kein Mitglied im Deutschen Fußball-Bund (DFB), der in seiner Satzung auf die FIFA-Regeln verweist. Die Frage ist, ob der NFV in seiner eigenen Satzung ausreichend klar gemacht hat, was diese Regeln für seine Mitglieder bedeuten. Der Verband ist der Ansicht, dass sich der SVW mit der Teilnahme am Spielbetrieb automatisch der FIFA unterworfen hat. Bestätigt der BGH das OLG-Urteil, wäre es rechtskräftig.
Was würde das für Wilhelmshaven bedeuten?
«Wir werden ganz klar auf die Wiedereingliederung in die Regionalliga optionieren», sagte SVW-Präsident Hans Herrnberger nach der Verhandlung in Karlsruhe. «Es hat einen Zwangsabstieg gegeben. Dann kann es auch einen Zwangsaufstieg geben.» Zum Zeitpunkt der Sagarzazu-Verpflichtung spielte Wilhelmshaven in der Regionalliga Nord - der damals dritthöchsten Spielklasse. Nach dem Zwangsabstieg rutschte der Verein steil ab. In der vergangenen Saison wurde er Vorletzter der Landesliga Weser-Ems und spielt nun in der Bezirksliga, der siebten Klasse.
Und die Konsequenzen für den Fußball insgesamt?
Sportrechtler gehen davon aus, dass die Verbände bei einem Sieg des SVW die Unterwerfung ihrer Mitglieder deutlicher regeln müssten. Darüber hinaus hatte das OLG die Ausbildungsentschädigungen insgesamt für nicht vereinbar mit dem Recht auf Freizügigkeit in der EU gehalten. Möglicherweise spielt auch dieser Aspekt eine Rolle. In jedem Fall ist der Streit Wasser auf die Mühlen der Kritiker von Sport-Schiedsgerichten, die deren Unabhängigkeit anzweifeln.BGH-Mitteilung zur Verhandlung am 5. Juli

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Urteil des OLG Bremen vom 30. Dezember 2014

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