Wirtschaft

Telefonaktion zum Arbeitsrecht

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21. Januar 2014

Das Arbeitsgericht in Offenburg: Nach Angaben des Gerichts finden in den Urteilsverfahren zu 90 Prozent Güteverhandlungen statt. ©Simon Allgeier

Offenburg (red). Keine Frage, rechtliche Auseinandersetzungen sind generell unangenehm. Handelt es sich dabei um »Zoff mit dem Chef«, ist der Rechtsstreit ungemein belastender, denn es geht um die berufliche Zukunft, die Existenz. Und auch wenn der Arbeitnehmer über ein Urteil Recht bekommt, das Verhältnis zu Arbeitgeber und Kollegen kann fortan empfindlich gestört sein. Keine schönen Aussichten – für beide Parteien. Deshalb raten Anwälte – ohne die es bei diesem komplexen Rechtsgebiet mittlerweile kaum mehr geht – zu gütlichen Einigungen, zu sogenannten Win-Win-Situationen.
Vernünftig verhandeln
Nach Angaben des Arbeitsgerichts Offenburg finden in den Urteilsverfahren zu 90 Prozent Güteverhandlungen statt. Sie werden zu 80 Prozent durch Vergleich, zu zehn Prozent durch Urteile und zu wiederum zehn Prozent durch sonstige Erledigungsgründe wie etwa Klagerücknahme beendet. Die verbleibenden zehn Prozent aller Urteilsverfahren haben sich bereits vor der Güteverhandlung erledigt. Ein vernünftiges Aufeinanderzugehen und Verhandeln, um einen rechtlich einwandfreien und tragfähigen Kompromiss zu finden, ist also Gebot der Stunde.
Wie solche Ergebnisse zustande kommen können, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben und wie sie in Einklang gebracht werden können, das erklären am Donnerstag im Rahmen einer Telefonaktion der Mittelbadischen Presse drei Anwälte aus der Ortenau. Angerufen werden kann zwischen 17 und 19 Uhr. Die Durchwahlnummern werden am Donnerstag auf der Titelseite der Mittelbadischen Presse veröffentlicht.

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Die Experten:
-  René Thomann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei Hauschild und Thomann, Offenburg.
-  Carolin Charissé, Fachanwältin für Arbeitsrecht, GHJ Steuerberatungsgesellschaft, Kehl.
-  Sebastian Winter, Spezialgebiet Arbeitsrecht, Kanzlei Dr. Braun, Offenburg.

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