Verbot von Blitzer-Apps

Dieses Schlupfloch bietet die Gesetzesnovelle

Sina Götz
Lesezeit 2 Minuten
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18. Februar 2020
Der Bundesrat hat Blitzer-Apps verboten.

Der Bundesrat hat Blitzer-Apps verboten. ©Foto: Andreas Rosar Fotoagentur-Stuttg

Durch eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Blitzer-Apps in Deutschland nun verboten. Ein kleines Schlupfloch gibt es aber noch.

Stuttgart - Viele deutsche Autofahrer haben im Straßenverkehr auf die digitalen Helferlein gezählt, die vor Blitzer warnen, doch nun sind Blitzer-Apps offiziell verboten. „Dies galt schon zuvor, wird jetzt aber noch einmal deutlich klargestellt”, teilt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit.

Bisher dürfte das Verbot den meisten Autofahrern kaum bekannt gewesen sein - die Bezahlversion einer Blitzer-App etwa gehörte in Deutschland 2019 zu den meistverkauftesten Apps im Apple-Store. Viele gingen davon aus, dass sie sich beim Benutzen der App in einer Grauzone befinden, da die Straßenverkehrsordnung in diesem Bereich bis vor Kurzem schwammig formuliert war. Keiner wusste so recht, ob es nun erlaubt oder eben doch verboten ist.

Jetzt stimmte der Bundesrat deshalb über eine StVO-Novelle ab. Diese bietet nun mehr Klarheit. „In der StVO-Novelle wird ausdrücklich festgeschrieben, dass Fahrzeugführende Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen“, so das Verkehrsministerium. 75 Euro Bußgeld und bis zu einen Punkt in Flensburg drohen einem Autofahrer, wenn er trotz des Verbots mit einer Blitzer-App erwischt wird.

Der Beifahrer als mögliches Schlupfloch?

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Doch in der Novelle ist nur vom „Fahrzeugführenden“ die Rede. Was passiert, wenn der Beifahrer die App oder das Navigationssystem mit Blitzerwarnung benutzt, ist nicht in der Straßenverkehrsordnung geregelt. „Wenn ein anderer Insasse im Wagen die App auf dem Handy hat, darf er die benutzen“, bestätigt eine Sprecherin des ADAC. Der Beifahrer könnte also durchaus dabei helfen, das Gesetz zu umgehen.

Auch auf die Maßnahmen, wie die Polizei die Benutzung der Apps kontrollieren möchte, wird nicht näher eingegangen. Der ADAC betont zudem, dass das alleinige Installieren der App nicht gegen die Novelle verstoße, sondern nur der tatsächliche Gebrauch.

Wenn es in der nächsten Woche für viele Baden-Württemberger in die Faschingsferien geht, sollten Urlauber in den Nachbarländern vorsichtig sein. Laut der Internetseite des Automobilklubs ACV sind die Blitzer-Apps auch bei den deutschen Nachbarn in Österreich und in der Schweiz verboten. Bei den Eidgenossen kann sogar eine Haftstrafe von bis zu einem Monat winken.

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