Whatsapp-Nutzer müssen eine Entscheidung treffen

Whatsapp aktualisiert seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und stellt Nutzer vor eine Entscheidung. (Symbolbild) ©Foto: dpa/Martin Gerten
Stuttgart - Zustimmen oder nicht zustimmen? Whatsapp aktualisiert seine Nutzungsbedingungen und seine Datenschutzrichtlinie. Wer den Messengerdienst weiterhin nutzen will, muss den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustimmen. In den sozialen Netzwerken reagieren einige Nutzer alarmiert und rufen zum Messengerwechsel auf. Noch bis zum 8. Februar 2021 haben Whatsapp-Nutzer Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Ohne Zustimmung kann die App nicht weiter verwendet werden, weshalb einige Nutzer von „Zwangsupdate“ sprechen. Was hat es damit auf sich?
Whatsapp kann nun Nutzerdaten mit dem Mutterkonzern Facebook teilen und an potenzielle Werbekunden weitergeben. Allerdings – und das ist der Knackpunkt – betreffen die Änderungen lediglich die Nutzer außerhalb der EU. Das bestätigte auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf Nachfrage unserer Zeitung. „Für die Nutzer in Deutschland ändert sich im Prinzip nichts“, so Oliver Buttler, der bei der Verbraucherzentrale als Abteilungsleiter für Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht zuständig ist.
Ist die Aufregung um die neuen AGB übertrieben?
„In Europa gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die unsere Daten schützt“, so Buttler. Zumindest offiziell. Doch der Verbraucherschützer hat seine Zweifel. Denn dass die Facebookgruppe, zu der nicht nur Whatsapp, sondern auch Instagram gehört, gerne Daten sammelt, ist kein Geheimnis. Bereits in den alten AGB von 2018 war vom Teilen bestimmter Daten die Rede. „Welche das genau sind, darüber lässt sich die Facebookgruppe nicht aus“, so der Verbraucherschutzexperte.
Seiner Ansicht nach müssten sich Whatsapp-Nutzer keine Sorgen darüber machen, dass persönliche Nachrichten mitgelesen und ausgewertet werden. Interessanter seien hingegen die Geräteinformationen, die für das Ausspielen personalisierter Werbung von großer Bedeutung sein können. Dazu gehört beispielsweise die Feststellung, ob jemand immer das neueste iPhone nutzt oder seit Jahren dasselbe uralt Smartphone. Auch der Standort könne laut Verbraucherschutz interessant für Datensammler sein: „Sitzt jemand am Starnberger See oder in einem Hartz-IV-Viertel?“, nennt Buttler als Beispiel. Dem Wohlhabenderen würden womöglich teure Reisen angeboten werden.
Ob die Aufregung um die neuen Whatsapp-AGB übertrieben ist, müsse letztlich jeder Nutzer für sich selbst entscheiden. „Wer vorher schon Whatsapp genutzt hat, kann da auch weiter bleiben, weil sich für den nichts ändert“, sagt der Verbraucherschutzexperte.
Verbraucherzentrale empfiehlt vier Alternativen
Aber: „Wer Sorge um seine Daten hat, sollte den Messengerdienst wechseln“, rät Buttler. „Vielleicht können die Neuerungen ein Anlass für einige Nutzer sein, das Unternehmen Facebook kritisch zu hinterfragen und eine Alternative auszuprobieren“. Dabei sieht er nur einen Haken: die gesellschaftliche Akzeptanz. Denn größere Gruppen wie Vereine oder Kindergartenchats auf einen anderen Messenger zu einem Umzug auf einen anderen Messenger zu bewegen könne unter Umständen sehr mühevoll sein. „Als datensichere Alternativen empfiehlt die Verbraucherschutzzentrale vier große Messengerdienste: Signal, Telegram, Threema und Wire.