Archiv: Oberbürgermeisterwahl in Oberkirch 2015

Ab dem 15. November läuft die Bewerbungsfrist für das Spitzenamt im Rathaus der Großen Kreisstadt. Die Bewerbungsfrist endet am 22. Dezember. Gewählt wird dann am 18. Januar.
Die Amtszeit eines Oberbürgermeisters beziehungsweise Bürgermeisters in Baden-Württemberg beträgt acht Jahre. Sie beginnt mit dem Amtsantritt. Der Gesetzgeber hat die Amtsperiode von Bürgermeistern vor allem deshalb auf einen relativ langen Zeitraum festgelegt, um diesem ein kontinuierliches, langfristiges Gestalten zu ermöglich. Bewerber müssen eine Wählbarkeitsbescheinigung ihrer Wohngemeinde vorlegen und eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass keine Ausschlussgründe für die Wählbarkeit vorliegen.
Hier finden Sie alle Informationen, Hintergründe, Bildergalerien und Videos zur Wahl. Am Wahlabend, dem 18. Januar, wird die Online-Redaktion dann ab 18 Uhr live aus Oberkirch berichten.
einen kostenfreien Zugang beantragen.
Hier haben wir die häufigsten Fragen für Sie zusammengefasst.