Der wegen Geiselnahme verurteilte Yves R. soll vorzeitig entlassen werden. Doch dagegen wehrt sich die Staatsanwaltschaft. Sie sieht in dem „Oppenauer Waldläufer“ eine Gefahr für die Allgemeinheit.
Yves R. auf der Flucht: Großfahndung in Oppenau

Ein 31-Jähriger nimmt Polizisten bei einer Kontrolle in Oppenau am 12. Juli 2020 die Dienstwaffen ab und flüchtet in den Wald. Ein Großaufgebot nimmt die Verfolgung auf – zunächst vergeblich. Erst fünf Tage später kann er schließlich aufgegriffen und festgenommen werden. Der Vorfall sorgte bundesweit für Schlagzeilen.
In diesem Dossier finden Sie die gesammelte Berichterstattung der Mittelbadischen Presse zur Flucht von Yves R.
Der wegen Geiselnahme zu drei Jahren Haft verurteilte Yves R. kommt frühestens im Januar frei. Der als Oppenauer Waldläufer bekannt Gewordene muss noch eine weitere Freiheitsstrafe verbüßen.
Das Urteil gegen den Oppenauer Yves R. ist rechtskräftig – der Bundesgerichtshof bestätigte die Auffassung des Offenburger Landgerichts, wonach der Angeklagte unter anderem wegen Geiselnahme für drei Jahre in Haft muss.
Das Urteil gegen Yves R. wird nun ein Fall für den Bundesgerichtshof: Seine Verteidiger haben Revision eingelegt – sie widersprechen der Auffassung des Gerichts, dass es sich bei den Ereignissen im Juli in Oppenau auch um eine Geiselnahme handelte.
Das Landgericht Offenburg hat Yves R., den „Waldläufer von Oppenau“, wegen Geiselnahme im minderschweren Fall zu drei Jahren Haft verurteilt. Ein Kommentar dazu von Simon Allgeier.
Wegen Geiselnahme hat das Landgericht Offenburg den als „Waldläufer von Oppenau“ bekannt gewordenen Yves R. zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Verteidiger des 32-Jährigen wollen Revision einlegen.
Im Prozess gegen Yves R. ist am Freitag das Urteil gefallen: Der 32-Jährige muss drei Jahre in Haft. Seine Verteidiger wollen Revision einlegen.
Yves R. floh im Sommer 2020 mit vier gestohlenen Polizeiwaffen in den Schwarzwald und löste einen riesigen Polizeieinsatz aus. Nun soll ein Urteil gegen ihn fallen. Wie hoch die Strafe ausfällt, wird spannend.
Drei Jahre und neun Monate Haft fordert die Staatsanwaltschaft für den wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung angeklagten Yves R.. Seine Verteidiger plädieren für eine deutlich mildere Bewährungsstrafe. Die Begründung.
Im Prozess gegen den Oppenauer „Waldläufer“ Yves R. sind am Dienstag die Plädoyers verlesen worden. Die Staatsanwaltschaft fordert fast vier Jahre Haft für den 32-Jährigen.
Nach sechs Tagen auf der Flucht habe Yves R. unter Hunger, Durst und Schlafmangel gelitten. Psychisch habe er sich in einer ausweglosen Situation befunden. Doch was bedeutet das in Hinblick auf die Schuldfähigkeit? Der Gutachter hat sich jetzt vor Gericht geäußert.
Zu Beginn des letzten Verhandlungstages gegen den unter anderem wegen Geiselnahme angeklagten Yves R. wurde am Dienstag noch einmal die Festnahme des 32-Jährigen am 17. Juli vergangenen Jahres in einem Wald bei Oppenau in den Fokus genommen.
Der Prozess gegen den „Oppenauer Waldläufer“ Yves R. geht weiter. Am Montag haben Bekannte des Angeklagten geschildert, wie sie den 32-Jährigen vor der Tat wahrgenommen haben. Eine junge Frau hat schon Pläne für eine gemeinsame Zukunft.
Schon in jungen Jahren kam der wegen Geiselnahme angeklagte Yves R. mit dem Gesetz in Konflikt. Seine zwölf Vorstrafen zeichnen das Bild eines verhaltensauffälligen Menschens.
Wieso eskalierte die harmlos begonnene Kontrolle des Yves R. in einer Gartenhütte am 12. Juli? Um diese Frage ging es am zweiten Verhandlungstag gegen den wegen Geiselnahme angeklagten 32-Jährigen.
Der wegen Geiselnahme angeklagte Yves R. hat bei seiner Festnahme bewusst und nicht bedingt durch einen Stromschlag nach dem Einsatz eines Elektroschockers mit einem Beil nach einem SEK-Beamten geschlagen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachter am zweiten Verhandlungstag.
Am Freitag wird der Prozess gegen Yves R. vor dem Offenburger Landgericht fortgesetzt. Mit Spannung erwartet wird die Aussage der Polizisten, die von dem 32-Jährigen am 12. Juli entwaffnet wurden.
Die Suche der Polizei nach Yves R. in Oppenau sorgte im Sommer 2020 für Schlagzeilen. Wir blicken mit Bürgermeister Uwe Gaiser auf diese Zeit zurück. Er vermutet, dass die Meinungen über den 32-Jährigen in der Stadt weiterhin geteilt sind.
Vor dem Offenburger Landgericht hat am Freitag der Prozess gegen Yves R. begonnen. Erstmals äußert sich der Mann, der im Juli vier Polizisten entwaffnet haben und in den Wald geflüchtet sein soll.
In Offenburg läuft seit Freitagmorgen die Verhandlung gegen Yves R., der im Sommer in Oppenau vier Polizisten entwaffnet und nach tagelanger Flucht einen SEK-Beamten verletzt haben soll. Erstmals hat sich der Angeklagte zu den Ereignissen geäußert.
In Offenburg beginnt am Freitag der Prozess gegen Yves R., der im Sommer in Oppenau vier Polizisten entwaffnet haben soll und sich dann tagelang im Wald versteckte. Dem 32-Jährigen droht eine lange Haftstrafe.
Nicht nur das Medieninteresse beim Prozessauftakt gegen den als „Oppenauer Waldläufer“ bekannt gewordenen Yves R. ist groß, auch viele interessierte Prozessbeobachter drängen sich bereits um 7.30 Uhr vor der Offenburger Reithalle.
Unter anderem wegen Geiselnahme muss sich Yves R. ab Freitag vor dem Landgericht Offenburg verantworten. Dem 32-Jährigen soll seine Flucht vor der Polizei in Oppenau inzwischen leid tun.
Fast eine Woche hielt Yves R. die Polizei in diesem Sommer in Oppenau in Atem. Wegen des großen öffentlichen Interesses am Fall des „Waldläufers“ kann der Prozess gegen ihn nun nicht im Landgericht stattfinden.
Der 31-jährige Yves R. muss sich nach seiner Flucht im Oppenauer Wald ab dem 15. Januar vor Gericht verantworten, wie das Offenburger Landgericht nun bekanntgab. Es sind mehrere Verhandlungstermine angesetzt.
Gegen den 31-jährigen Yves R., der im Juli vier Polizisten entwaffnet hatte und sich danach tagelang im Oppenauer Wald versteckte, wird wohl bereits im Oktober Anklage erhoben. Mittlerweile seien rund 350 Hinweise von Ermittlern gesammelt worden.
Facebook-User hatten sich häufig zu der Großfahndung nach dem 31-jährigen Yves R. geäußert. Auch nach seiner Festnahme am vergangenen Freitag scheint es Diskussionsbedarf zu geben.
Als hilfsbereit und freundlich charakterisierten Freunde den Oppenauer Pistolenräuber. Nun könnte die Entdeckung eines Gastronoms ein anderes Bild auf den am Freitag festgenommenen Yves R. werfen.
Die bisherigen Ermittlungen der Beamten der Kriminalpolizei Offenburg sowie der Staatsanwaltschaft Offenburg sind vorangeschritten und bringen neue Erkenntnisse zu dem Oppenauer, der vier Polizisten entwaffnet hatte, ans Tageslicht.
Nach der Festnahme des gesuchten 31-Jährigen in Oppenau kam er am Samstag vor den Haftrichter – der erließ einen Untersuchungshaftbefehl und der Mann wurde ins Offenburger Gefängnis gebracht. Die Hauptverhandlung soll laut Staatsanwaltschaft Ende des Jahres beginnen.
Tagelang war ein 31-Jähriger Mitte Juli verschwunden, nachdem er vier Polizisten entwaffnet hatte und in den Wald geflohen war. Fünf Tage später konnte ihn die Polizei fassen. Lesen Sie die Ereignisse noch einmal nach in unserem archivierten Live-Ticker.
Für die Ermittler endet eine tagelange Fahndung, für Oppenau ein Alptraum: Der Mann, der vier Polizisten entwaffnet hatte und geflohen war, ist gefasst. Spezialkräfte finden ihn sitzend in einem Gebüsch – mit fünf Waffen und einem möglichen Abschiedsbrief.
Der 31-jährige Yves R. ist von der Polizei am Freitagabend in Oppenau-Ramsbach gefasst worden.
Die Polizei arbeitete am Freitag weiter mit Hochdruck an der Suche nach Yves R. nach bisherigem Muster, es gab aber eine neue Strategie: Verhandlung.
Der in Oppenau flüchtige Yves R. wurde mit 16 Jahren wegen Volksverhetzung verurteilt. Doch die Staatsanwaltschaft geht aktuell nicht von einem rechtsextremen Hintergrund aus, wie sie am Freitag auf Anfrage bestätigte.
Während die Suche nach dem bewaffneten Yves R. in Oppenau weitergeht, rät die Tourismuschefin des Renchtals, abgelegene Waldgebiete zu meiden. Zutrittsverbote gibt es indes nicht.
Yves R. fiel dem Gesetz bereits als Jugendlicher auf. Jetzt revidiert die Staatsanwaltschaft Offenburg einen Eintrag im Bundeszentralregister. Im Jahr 2005 wurde er mit 16 Jahren nicht nur wegen Diebstahls, sondern auch wegen Volksverhetzung verurteilt. Seit der Verurteilung gab es laut Staatsanwaltschaft keine Verfahren gegen Yves R. wegen politisch motivierter Straftaten.
Die Suche nach dem 31-jährigen Yves R. dauert noch immer an. Am Mittwochabend soll es in Oppenau zu einer ungewollten Schussabgabe gekommen sein.
Seit fünf Tagen sucht die Polizei im Schwarzwald nach einem untergetauchten Mann. Der Nationalpark-Ranger Patrick Stader (34) weiß, dass es mit dem Verstecken im Wald gar nicht so einfach ist.
„Er war ein harmloser Phantast“, sagt eine Renchtälerin über einen jungen Mann, der 2007 bei ihr ein Praktikum machte. Heute ist er die meist gesuchte Person des Renchtals: Yves R.. Die ehemalige Chefin sagt, welchen Eindruck er auf sie machte und warum sie den Polizeieinsatz für überzogen hält.
Die polizeilichen Maßnahmen rund um die Lage in Oppenau dauern derzeit nach wie vor mit starken Kräften an. Während vor Ort mehrere Beamte im Rahmen des Raumschutzes rund um Oppenau unterwegs sind, laufen auch die Maßnahmen im Hintergrund auf Hochtouren.
Der Polizei-Großeinsatz auf dem Sportgelände Haldenhof zur Koordination der Suche nach dem flüchtigen Yves R. hat massive Auswirkungen auf den Trainingsbetrieb des Fußball-Landesligisten TuS Oppenau.
Warum die Polizei inzwischen davon ausgeht, dass die Suche nach Yves R. noch lange dauern könnte: Sein Wissen mag ihm einen längeren Aufenthalt im Wald ermöglichen.
Der Oppenauer Ben Größle, Hersteller von Outdoortransportgeräten, trifft in seinem Beruf Menschen, die in der Natur in Ruhe leben wollen. In Deutschland finden sie dafür nur schwer einen Platz.
In den Boulevardmedien gewinnt das angebliche Manifest von Yves R. an Bedeutung. Die Polizei ist sich indes unklar, ob der 31-jährige Flüchtige das Dokument verfasst hat.
Der forensische Psychiater Peter Winckler hält die Zivilbevölkerung in Oppenau nicht akut gefährdet durch den bewaffneten 31-Jährigen, der nach wie vor von der Polizei gesucht wird. „Ich will aber nicht der Polizist sein, der ihn stellt“, sagt der Experte aus Tübingen.
1500 Polizeibeamte fahnden seit Sonntagvormittag in Oppenau nach dem bewaffneten Yves R.. Die Polizei will die Suche nach dem 31-Jährigen im Wald nun einstellen und ihre Strategie ändern.
Die Mittelbadische Presse hat mit der Mutter des flüchtigen Yves R. gesprochen. Sie sorgt sich um ihren Sohn. Sie widerspricht dem Bild, das viele Medien von ihrem Kind zeichnen und sagt, er werde von der Polizei in die Ecke gedrängt.
Redakteur Simon Allgeier fragt sich, inwiefern der Ausnahmezustand aufgrund der Großfahndung in der Oppenau gerechtfertigt ist und ob die Polizei nicht woanders gerade dringender gebraucht wird.
Über 100 Unterzeichner einer Online-Petition fordern Amnestie für den flüchtigen Oppenauer Yves R.. Die Suche nach dem mutmaßlich Bewaffneten hat deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt.
Seit Sonntag fahndet die Polizei nach dem 31-jährigen Yves R.. Er soll vier Polizisten bedroht und entwaffnet haben. Ein Blick in seine Vergangenheit zeigt, dass er kein unbeschriebenes Blatt ist.
Im Oppenauer „Pavillon“ von Uwe Hauser hat der gesuchte Yves R. ein Schreiben hinterlassen.
Was sagen Menschen aus Oppenau über den 31-Jährigen? Die Mittelbadische Presse hat sich umgehört und sehr unterschiedliche Meinungen vernommen.
Der 31-jährige Yves R., der am Sonntag vier Polizisten entwaffnet haben soll, wird als eine der „schillerndsten Figuren Oppenaus“ beschrieben. Mehrfach sei er bereits polizeilich aufgefallen – unter anderem, weil er seine Ex-Freundin beinahe tödlich verletzt haben soll. Ein Bekannter sagt aber klar: „Er ist kein Schwarzwald-Rambo.“
Ein polizeibekannter bewaffneter 31-Jähriger nimmt Polizisten bei einer Kontrolle in Oppenau die Dienstwaffen ab und flüchtet in den Wald. Ein Großaufgebot nimmt die Verfolgung auf – zunächst vergeblich.