10 Jahre gesplittete Abwassergebühr: gerecht und ökologisch
Im zehnten Jahr nun gilt die gesplittete Abwassergebühr. Trotz großem bürokratischem Aufwand sieht OB Klaus Muttach die ökologischen Vorteile dieser rückwirkend seit 2010 geltenden gesetzlichen Vorgabe.
»Als der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im März 2010 den Kommunen verpflichtend vorgab, dass die Abwassergebühr rückwirkend zum 1. Januar 2010 nicht mehr wie bisher allein nach dem Frischwasserbezug, sondern nach dem Regenwasseranteil festgesetzt werden musste, war dies eine kleine Revolution.« Die Stadt Achern habe seither eine Herkulesaufgabe bewältigt. Bei allem Mehraufwand sei aber auch mehr Gebührengerechtigkeit entstanden, und ökologisch seien mit Erfolg neue Anreize gesetzt worden, sagt OB Klaus Muttach als Bilanz im zehnten Jahr.
Während das nach der verbrauchten Frischwassermenge ermittelte Schmutzwasser seither deutlich günstiger in Rechnung gestellt wird, war rückwirkend zu ermitteln, wie viel Regenwasser von Hausdächern oder Asphaltflächen in die Kanalisation gelangt. Zufrieden ist Muttach laut Presseinfo aus dem Rathaus mit der Arbeit der damals verwaltungsintern eingerichtete Arbeitsgruppe.
Fast 8000 Grundstücke
Mit digitalen Luftbildern aus einer Befliegung wurde die gesamte Gemarkungsfläche Acherns (65,24 Millionen Quadratmeter) digital erfasst. Neben den Straßen wurden für 7420 Objekte befestigte Flächen ermittelt, seitdem kamen nochmals mehr als 300 neue Objekte hinzu, heißt es weiter.
Seit der Ersterfassung wurden laut Muttach 2850 Objekte bearbeitet wegen Um- oder Neubauten, wenn im Vergleich zum bisherigen Bestand mehr als 15 Quadratmeter betroffener Fläche verändert wurden. Zuständig für die Erfassung dieser Veränderungen bei der Stadtverwaltung ist Christiane Stiefel. Sie berät auch laut Mitteilung Bürger über Maßnahmen, die zu einer Verringerung der Regenwassergebühr führen können.
Tatsächlich habe die Neuregelung gerade bei Neubauten erfolgreich Anreize gesetzt. Deutlich gestiegen sei die Zahl der begrünten Tiefgaragendächer, der Anlage von Sickermulden oder Zisternen. »Trotz der mehr als 300 neuen Objekte ist die für die Gebühr maßgebliche Fläche um 161 000 Quadratmeter geringer geworden«, berichtet Muttach.
Die Abwassergebühr hält Sonderfälle parat, daher sei der Beratungsbedarf erheblich, berichtet Stiefel. Die Einleitung in ein öffentliches Gewässer sei grundsätzlich gebührenfrei, soweit das Regenwasser vom Grundstück nicht durch eine öffentliche Leitung fließt. Immerhin 560 000 Quadratmeter versiegelte Fläche würden in Achern so entwässert, ohne dass Kläranlage und Kanäle in Anspruch genommen werden. Auf 195 000 Quadratmeter privater Fläche versickert der Regen oder wird gespeichert.
Die gesplittete Abwassergebühr »bleibt eine zeitintensive gemeinschaftliche Aufgabe von Stadtverwaltung und Bürgen«, erklärt der OB. Die Daten konsequent und adäquat fortzuführen, sei notwendig und schaffe Gebührengerechtigkeit. Vertrauensvoll sollte der Informationsaustausch mit den Bürgern sein. Ver- oder Entsiegelungen sollten innerhalb eines Monats gemeldet werden.
2020 wird neu beflogen
2020 werde die Stadt dann auf Grundlage neuer Daten erneut auswerten. Dann warte auf die Stadtverwaltung eine neue Bearbeitungswelle.
»Die Tatsache, dass bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr noch nicht einmal ein Bescheid Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung wurde, zeigt uns, dass wir bei der Stadtverwaltung diese Aufgabe sorgfältig bewältigen und offene Fragen mit den betroffenen Bürgern klären konnten«, gibt sich der Oberbürgermeister auch für die nächsten Befliegung sehr zuversichtlich.
Kontakt
Für die Niederschlagswassergebühr ist auch die Art der Versiegelung entscheidend. So wird bei einem begrünten Dach oder Pflaster mit Fugen die Fläche nur anteilig herangezogen. Veränderungen sind auf der Homepage der Stadt (www.achern.de – Unsere Stadt – Bauen & Wohnen – Gesplittete Abwassergebühr) leicht anzugeben. Kontakt: regenwasser@achern.de, • 078 41/642 1350.