61-Jähriger wegen Drogen- und Waffenbesitzes vor Gericht
Nicht erklären konnte sich ein 61 Jahre alter Kraftfahrer, wieso ihm die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln und illegalen Waffenbesitz vorgeworfen hatte. Es kam zum Prozess vor dem Amtsgericht Oberkirch.
Morgens um 3.30 Uhr war der Angeklagte aus dem Schlaf geklingelt worden. Vor der Tür der Wohnung, in der damals auch sein erwachsener Sohn lebte, standen zahlreiche Zollbeamte in Uniform mit einem Hausdurchsuchungsbefehl. Er selber sei furchtbar müde gewesen, da er erst spätnachts von einer einwöchigen Fernfahrt zurückgekommen sei, sagte der 61-jährige Angeklagte.
Die Beamten teilten ihm mit, dass bei der Durchsuchung im Wohnzimmer drei Hanfpflanzen gefunden wurden, das entsprach 35,5 Gramm Marihuana. Im Keller sei in den Sachen, die sein Sohn dort abgestellt hatte, eine alte Schreckschusspistole gefunden worden. Diese Pistole habe er schon lange nicht mehr gesehen, sagte der Kraftfahrer. Sein Sohn habe ihm einmal erklärt, sie auf einem Schrottplatz gefunden zu haben. Auch die Pflanzen gehörten dem 61-Jährigen nicht. Er habe seinen Sohn mehrfach aufgefordert, sie wegzuwerfen, da sie verlaust gewesen seien.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erinnerte den Angeklagten daran, dass er sowohl das Protokoll der Hausdurchsuchung als auch einen Vermerk unterschrieben hatte, in dem er den Besitz der Waffe und der Pflanzen einräumte.
Ziel: einfach nur schlafen
Er hätte an diesem Morgen alles unterschrieben, antwortete der Kraftfahrer. Er habe endlich seine Ruhe haben und weiterschlafen wollen und sei daran interessiert gewesen, dass das ganze Aufgebot endlich verschwinde, bevor die gesamte Nachbarschaft wach werde. Dass gegen seinen Sohn wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz Ermittlungen laufen, sei ihm bekannt. Doch der Sohn wohne seit Monaten nicht mehr bei ihm, sondern lebe jetzt auf Mallorca.
Der Leiter der Hausdurchsuchung berichtete, dass sich der Verdacht gegen den Sohn des Angeklagten richtete. Nachdem die Hasch-Pflanzen und die Pistole gefunden wurden, habe er den Angeklagten darüber belehrt, dass jetzt auch gegen ihn ein Verfahren eingeleitet werde. Die Durchsuchung habe in entspannter Atmosphäre stattgefunden und sei problemlos verlaufen.
Ein weiterer Zeuge wies darauf hin, dass die Waffe nicht gekennzeichnet war. Der Zeitraum, in der solche Waffen straffrei abgegeben werden konnten, sei abgelaufen und der Besitz daher seither illegal. Den Wirkstoffgehalt des gefundenen Marihuanas bezifferte er auf zwei Prozent, insgesamt waren es von den Pflanzen und weiterer abgepackter Pflanzenteile 69 Gramm des Betäubungsmittels. Ein dritter Zeuge verlas das Durchsuchungsprotokoll. Für den Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte sich der Tatverdacht gegen den Angeklagten bestätigt, der Besitz der Waffe und der Betäubungsmittel sei entscheidend. Er sah einen Geldstrafe von 30 Tagessätzen als angemessen an. Der Angeklagte sah nicht ein, 600 Euro Strafe bezahlen zu müssen.
Vater freigesprochen
Richter Max Bönnen sprach den Angeklagten auf Kosten der Staatskasse frei. Es sei nicht erwiesen, dass er von der Waffe wusste. Anders sei das möglicherweise bei den Marihuanapflanzen. Hier verwies Bönnen auf ein Urteil des Amtsgerichts Münster, dass es in einer gemeinsam genutzten Wohnung durchaus Gegenstände geben könne, die nur einem der Bewohner gehören, in diesem Fall dem Sohn. Der Angeklagte habe die Pflanzen nicht selbst entsorgt, sondern den Sohn aufgefordert, sie endlich wegzuwerfen. Zudem sei der Angeklagte bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.