Achern: Bewährungsstrafe für Betrüger

Amtsgericht Achern. ©Michaela Gabriel
Ein 38-jähriger Mann benötigte ein Darlehen über 43.000 Euro, um Rechnungen für erforderliche Anschaffungen und aufgelaufene Schulden begleichen zu können. Dafür legte er, wie der Staatsanwalt formulierte, Unterlagen vor, die wahrheitswidrig gewesen seien. Neben seinem Einkommensnachweis präsentierte er den Monatsverdienst seiner von ihm getrennt lebenden Frau. Diese Handlungen und mögliche Urkundenfälschungen seien in betrügerischer Absicht durchgeführt worden, sodass man von juristischer Seite das Ganze als Betrug bewerten müsse.
Erst aufgrund dieses Vorgehens wurde seitens der Bankbediensteten dem Darlehen zugestimmt. Die ersten Tilgungsraten von 516 Euro gingen rechtzeitig im Oktober und November ein, doch bereits im Dezember haperte es mit der Überweisung. Zwei weitere Tilgungen erfolgten Anfang Januar und Februar. Der Abbuchungsauftrag von seinem Gehaltskonto bei seiner Hausbank wurde von dieser storniert, weil das Konto „leergefegt“ war. Dann war nichts mehr mit Tilgung. Der Angeklagte stellte auf Nachfrage dar, dass er mittlerweile Arbeitslosengeld 2 erhalte und deshalb nicht zahlungsfähig sei. Seine von ihm getrennt lebende Frau machte im Zeugenstand von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, und die Bankangestellte erschien nicht vor Gericht, sodass die Aussagen des ermittelnden Polizeibeamten das Gesamte aufhellen sollten. Dieser erklärte, dass der Angeklagte den Vorwurf der Urkundenfälschung von sich gewiesen habe.
Vor Ende der Beweisaufnahme brachte Amtsrichterin Saskia Flügler noch einen Strafbefehl des Amtsgerichts Offenburg zur Sprache, der in das Urteil einbezogen werden müsse. Es ging dabei um den Besitz von Rauschgift, das dem Angeklagten am Bahnhof in Appenweier abgenommen wurde. Des Weiteren habe er einen Kredit in Höhe von 4200 Euro nicht tilgen können. Weitere elf Eintragungen aus dem Bundeszentralregister musste die Amtsrichterin verlesen. Darunter befanden sich auch einschlägige Strafen, Trunkenheitsfahrten und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Unterhaltspflicht für seine Tochter käme er nach, wie der Vater auf Nachfrage antwortete.
500-Euro-Rate
In seinem Plädoyer stellte der Staatsanwalt heraus, dass die Schuldfrage zweifelsfrei feststehe. Urkundenfälschungen und falsche Einkommensangaben hätten diesen Darlehensvertrag mit der Bank möglich gemacht, denn mit einem Einkommen von 1100 Euro hätte keine Bank bei einer Tilgungsrate von etwas mehr als 500 Euro einem solchen Vertrag zugestimmt. Er forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Zusätzlich solle der 38-jährige Mann noch 60 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.
Verteidiger Marco Sohler widersprach den Ausführungen des Staatsanwaltes, denn es fehle der Nachweis eines betrügerischen Verhaltens. Das Gleiche gelte für den Vorwurf der Urkundenfälschung, die lediglich aufgrund eines Polizeiprotokolls „angedacht“ werden könne, aber nie als Nachweis. Zwingend müsse er deshalb für seinen Mandanten einen Freispruch fordern.
Die Richterin sprach den Angeklagten aufgrund der nachgewiesenen Sachlage schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Man müsse von einem Vorsatz bei der Darlehensnahme sprechen. Auch die Urkundenfälschung sei zu bejahen. Zwingend habe er sich einer Schuldnerberatung zu unterziehen, und bis zum 25. Mai dieses Jahres müsse er 60 Arbeitsstunden absolvieren.