Diebstahl in Achern: Das erwartet jetzt einen Obdachlosen
Ein obdachloser Acherner wurde vom Amtsgericht wegen Diebstahls verurteilt. Waren im Wert von 7,25 Euro reichten für eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Eine Bewährungsstrafe erhielt ein 40-jähriger Obdachloser, weil er vor drei Monaten aus einem Lebensmittelmarkt in Achern fünf Produkte im Gesamtwert von 7,25 Euro gestohlen hatte. Dass es zu dieser Verhandlung kam, lag vor allem daran, dass sich der Angeklagte noch unter Bewährungshilfe stand. Nach seinen Aussagen sei er an die Kasse gestanden und habe einige Produkte bezahlt. Dann sei er aufgefordert worden, den Inhalt seines Rucksacks zu zeigen. Darin befanden sich fünf weitere Artikel.
Er habe, so seine Ausführungen, diese vorher schon bezahlt, sei aber aufgrund von Ängsten abgehauen. Später habe er sich aber noch einmal in das Geschäft begeben, um den Sachverhalt zu klären, denn es sei kein Diebstahl gewesen, wie er immer wieder betonte.
Drogen & Alkohol
Einen Verteidiger hatte er nicht. So schilderte er seine Situation. Drogen- und Alkoholkonsum hätten ihn seit 20 Jahren abhängig gemacht und gesundheitlich beeinträchtigt. Arbeiten könne er nicht. Deshalb lebe er von Hartz IV. Er sei immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten, was die 30 Eintragungen im Bundeszentralregister deutlich vor Augen führten. Seit 2018 wären es nunmehr sechs Eintragungen gewesen, die wegen Drogenmissbrauch, Hehlerei und Diebstahl zustande kamen, aber auch wegen Waffenbesitz und Urkundenfälschung.
Gerade wegen dieser Vergehen würde er sich noch in einer Bewährungsphase befinden, so die Amtsrichterin. Aufgrund der vielen Strafbefehle könne man trotz des geringen Geldbetrags nicht an eine Geldstrafe denken.
In langen Ausführungen stellte der Mann seine Probleme mit wenig selbstkritischen Anmerkungen dar, auch die Versuche einen Arbeitsplatz zu finden und sich von seiner Drogen- und Alkoholsucht kurieren zu lassen. Seit diesem Jahr habe er einen anderen Arzt, der ihn intensiv betreue. Gleiches gelte für die Suchtberatungsstelle.
Als Zeugin war eine Beschäftigte des Lebensmittelmarktes geladen. Sie schilderte, dass der Angeklagte von einem Praktikanten gesehen worden sei, wie er Produkte im Rucksack verstaut habe. Das habe er gemeldet, zumal der Marktleiter den Angestellten schon vermittelt habe, auf solche „Stammkunden“ ein besonderes Augenmerk zu legen. Sie habe dann an der Kasse die Rucksackkontrolle vorgenommen. Er sei danach sofort aus dem Markt gerannt, habe sich auf sein Fahrrad gesetzt und sei davon gefahren. Später sei er wieder aufgetaucht und habe behauptet, die Waren vorher schon bezahlt zu haben. Er sei vorher schon im Markt gewesen, um Einkäufe zu tätigen. Letztlich habe er dann Hausverbot erhalten.
Die Staatsanwältin führte in ihrem Plädoyer aus, dass sich der Tatbestand wie angeführt in vollem Umfang bestätigt habe. So sei er schuldig zu sprechen. Es spreche für den Angeklagten, dass er freiwillig zurück in dem Markt gekommen sei. Inwieweit sein Alkoholkonsum das Ganze forcierte, sei eher fraglich, denn zu viele einschlägige Vorstrafen würden dies widerlegen. Sie forderte deshalb eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf drei Jahre zur Bewährung.
Voller Tränen
Der Angeklagte wies in seinen Schlussworten unter Tränen noch einmal auf sein schwieriges Schicksal hin. Er fühle sich wegen seiner Rolle sehr belastet und solle nun wegen 7,25 Euro ins Gefängnis. Mit Vorwürfen an die Verwaltung, Justiz und seine Sozialisation beendete er seine Aussagen. Amtsrichterin Saskia Flügler sprach ihn schuldig des Diebstahls und verurteilte ihn zu zwei Monaten Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind. Binnen eines Jahres habe er sich einer Therapie zu unterziehen, ansonsten würde er die Bewährungsauflagen brechen und müsse dann die Haftstrafe antreten.