Acherner unversichert mit dem Auto unterwegs
Vor dem Amtsgericht hatte sich ein 58-jähriger Mann wegen zwei Fahrten mit seinem Auto, ohne dass dieses versichert war, zu verantworten.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Matthias Dietrich, warf dem Angeklagten vor, dass er diese Fahrten im vergangenen Sommer unternommen hätte. Amtsrichter Thomas Röber hörte sich zunächst geduldig die Aussagen des Angeklagten an, der zu Beginn eher verneinte, prozessfähig zu sein, da er längere Zeit krank war und einen Klinikaufenthalt hinter sich habe. Davon habe er sich noch nicht erholt. Deshalb hätte er zum Prozess das für ihn Wichtige schriftlich am Vortage verfasst. So schilderte er, unwissend das Fahrzeug benutzt zu haben, da er einer bekannten Person den Betrag für seine Kfz-Versicherung bereits im November oder Dezember des Vorjahres in die Hand gedrückt hätte, um diesen zu überweisen. Mit Banküberweisungen habe er nichts »am Hut« und dieses System hätte immer geklappt. Deshalb war er überrascht, als er von der Polizei hierzu befragt wurde. Sein Fahrzeug wäre allerdings reparaturbedürftig, denn die defekte Wasserpumpe ließ nur noch Fahrten von maximal 20 Kilometer zu, dann wurde ein Nachfüllen von Kühlwasser erforderlich.
Wohnsitz gewechselt
Auf Nachfrage des Staatsanwaltes, ob die Versicherung nicht nachgehakt hätte und er angemahnt wurde, erklärte er langatmig, dass er seinen Wohnsitz wechseln musste, an seine alte Anschrift aber übergangsweise Post kam. Den Briefkasten habe er regelmäßig geleert, von der Versicherung wäre aber nie ein Schreiben dabei gewesen. Da er nach seinem Wegzug aus Rheinmünster zunächst keine Wohnung fand, logierte er auf einem Campingplatz im Achertal.
Schreiben nicht erreicht
Auch hier hätte ihn ein Schreiben der Versicherung nicht erreicht. Wer denn die Person war, die den Überweisungsauftrag hatte, wollte er partout nicht sagen. Nachdem die Polizei über das Landratsamt Rastatt über die fehlende Kfz-Versicherung informiert wurde, ließ man den Angeklagten beobachten.
Bei der Anhörung der ersten Zeugin wurde jedoch gleich deutlich, dass es wohl mehr als zwei Fahrten gewesen sein müssen. Ständig hätte das Auto gefehlt und nicht unweit von ihrer Wohnung habe sie ihn auf dessen Nachfrage beim Vorbeifahren gesehen, wenngleich der Angeklagte anzweifelte, ob sie ihn aus der Distanz erkennen konnte.
Dass diese Fahrten keine Bagatellen seien, stellte der Richter noch einmal klar. Um endgültig urteilen zu können, müsste noch weiter ermittelt werden, wie der Staatsanwalt anmerkte. Deshalb wäre eine Vertagung erforderlich. Letztlich schlug der Amtsrichter vor, das Verfahren gegen eine Arbeitsauflage vorläufig einzustellen, denn eine Geldstrafe schien aufgrund der finanziellen Situation des Angeklagten wenig sinnvoll.
Letztendlich einigten sich Richter und Staatsanwalt auf eine Arbeitsauflage von 30 Stunden, die bis Ende Juni unter Federführung des Vereins »Soziale Rechtspflege Ortenau e.V.« abzuleisten sind. Sollte er dem nicht Rechnung tragen und die Rückmeldung über die komplette Ableistung nicht erfolgt sei, würde der Prozess neu aufgerollt.