Altensteg-Brücke in Zusenhofen: Neubau oder Abriss?
In der Ortschaftsratssitzung am Dienstagabend informierte Ortsvorsteherin Tanja Weinzierle das Gremium über die aktuelle Situation zur Verkehrssicherheit der Furtbrücke am Altensteg und kündigte an, die Entscheidung über das weitere Vorgehen in der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen.
Die Brücke am Altensteg ist baufällig, sie wurde meist nur bei Hochwasser benutzt und ist seit fünf Monaten gesperrt. Das Problem, so Ortsvorsteherin Tanja Weinzierle: Die Gemeinde ist für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich, und da die Brücke trotz der beidseitigen Absperrung von Kindern zum Spielen genutzt wird, wurde bei einer Begehung sowohl vom Rechts- und Ordnungsamt als auch vom Vertreter der Badischen Versicherungen ein Rückbau der Fußgängerbrücke nahegelegt.
Die Kosten für den Abriss wurden auf 10 000 Euro beziffert, ein Neubau würde zwischen 35 000 und 40 000 Euro kosten. Eine Instandsetzung der jetzigen Brücke sei bei ihrem desolaten Zustand nicht möglich, auch billigere Alternativen unter Verwendung vorhandener Bauteile wurden überprüft und als nicht realisierbar eingestuft.
Ziel sei es nun, in der kommenden Sitzung zu einer Entscheidung im Ortschaftsrat zu kommen um dann einen entsprechenden Antrag an den Gemeinderat zu stellen, zumal im Doppelhaushalt für eine Maßnahme zur Fußgängerbrücke keine Mittel vorgesehen sind.
Wie Peter Müller für die CDU-Fraktion berichtete, hatte sie sich bereits mit dem Thema befasst und gegen den Neubau einer Furtbrücke ausgesprochen. Die Furt könne bei normalem Wasserstand gut überquert werden, das Geld für eine neue Brücke sollte gespart und an anderer Stelle sinnvoller verwendet werden. Als Brücke sei das Bauwerk nicht mehr zu verwenden und damit wertlos, so auch Wolfgang Lacherbauer (SPD), es sei allerdings ein Stück Zusenhofener Geschichte. Da aber eine Absicherung im Sinne der Verkehrssicherungspflicht nicht möglich ist, bleibe wohl nur der Abriss. Die Freien Wähler werden ihre Entscheidung in der nächsten Sitzung bekanntgeben, ergänzte Gerhard Zerrer.
Zur Furt selbst wies die Ortsvorsteherin darauf hin, dass bei einer Absturzhöhe von rund 60 Zentimetern kein Geländer erforderlich ist, auf Empfehlung der Versicherung soll sie beidseits mit durch Reflexionsstreifen in einer Signalfarbe gekennzeichnet werden.
Hallenboden
Mit dem neu verlegten Hallenboden zeichnet sich jetzt eine Lösung ab, nachdem festgestellt werden musste, dass die Höhe der Verlegung nicht stimmt. Weinzierle berichtete, dass der Boden wieder herausgerissen und neu verlegt werden muss. Das Problem bestehe allerdings darin, dass die Halle zu diesem Zweck wieder drei Wochen lang gesperrt werden muss. Für die Schule und für die betroffenen Vereine sei das natürlich sehr ärgerlich. Die Maßnahme soll zeitnah erfolgen. In einer Besprechung mit der Firma werde im Lauf der Woche noch der Zeitplan abgestimmt.