Amtsgericht Achern: Der Chat-Verlauf belegt den Handel mit Drogen
Achtklässler der Robert-Schuman-Realschule hatten sich im Gerichtssaal des Amtsgerichts Achern eingefunden, um ein Verfahren wegen Handels und Besitzes von Rauschmitteln zu verfolgen. Ein Blick auf die Realitäten könnte für die 13- bis 14-Jährigen durchaus nützlich sein.
Angeklagt war ein 31-jähriger Deutscher. Zur Sache selbst war er nicht bereit auszusagen. 14-mal soll der Angeklagte laut Anklage der Staatsanwaltschaft den Handel mit erheblichen Mengen an Cannabis und Ecstasy betrieben haben.
Abnehmer bekannt
Die Polizei hatte ein Handy des Hauptabnehmers des Angeklagten ausgewertet. Immerhin war beim Angeklagten bei einer Hausdurchsuchung keinerlei belastendes Material gefunden worden, weder Blutprobe noch Haaruntersuchung hatten Hinweise auf Drogenkonsum ergeben.
Der Chat-Verlauf freilich, auf den der Beamte als Zeuge hinwies, ließ auf einen regen Handel schließen. „Der ergab nach unserer Erfahrung ein eindeutiges Gesamtbild, dass hier gehandelt wurde!“. Als Richterin Katharina Ochs den kryptisch anmutenden Chat in vollem Umfang verlas, blieben kaum Zweifel, dass hier gedealt wurde.
Der ledige Angeklagte machte vor Gericht einen seriösen Eindruck. Eine Ausbildung als Steinmetz habe er wegen eines Unfalls aufgeben müssen, lerne jetzt im Gastgewerbe, führe eine Beziehung. Er beziehe 800 Euro netto und strebe die Wiedererlangung seines Führerscheins an, der ihm vor Jahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss entzogen worden war. Mittlerweile, hob sein Anwalt hervor, nehme sein Mandant keinerlei Drogen mehr. Wirklich beweiskräftige Hinweise auf den Handel mit Rauschmitteln erkannte er nicht.
So standen am Ende der Verhandlung Staatsanwaltschaft und Verteidigung eindeutig konträr gegenüber, denn für erstere bestanden nicht die geringsten Zweifel, dass der Angeklagte in allen 14 Fällen schuldig war. Zu dessen Gunsten ließ sie gelten, dass er bislang keine Vorstrafen hat und derzeit keine Drogen mehr konsumiere.
Freispruch gefordert
Zu seinen Lasten allerdings stehe die hohe Anzahl der Taten, und so forderte sie ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der Verteidiger indes plädierte auf Freispruch.
Auch die Richterin interpretierte den Chat-Verlauf als eindeutigen Beweis für den Verkauf von Drogen. Nur in einem Falle hegte sie Zweifel, und so blieben 13 Fälle von gewerbsmäßigem Drogenhandel. Ihr Urteil: ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.