Amtsgericht Achern: Fünf Monate Haft für Sozialbetrug
Acherns Amtsrichter Michael Tröndle benötigte einige Zeit, um die Vorstrafenliste des Angeklagten aus dem Bundeszentralregister zu verlesen. Da kam ein rechtes Sümmchen an Straftaten zusammen, für die der Angeklagte auch schon einige Jahre Freiheitsstrafe verbüßt hatte: Körperverletzung, Diebstahl und Fahren ohne Führerschein jeweils mehrfach, räuberische Erpressung, Urkundenfälschung, Unterschlagung, Beleidigung und letztlich auch einschlägige wegen Betrugs, dessentwegen er nun erneut vor dem Richter stand. Er soll, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, in betrügerischer Absicht Arbeitslosengeld von 1075 Euro eingestrichen haben, obgleich er einer Beschäftigung nachgegangen war.
Erklärungsversuch
Der 39-jährige Angeklagte, derzeit sowohl in einem festen Arbeitsverhältnis, als auch einer festen Beziehung lebend, behauptete jedoch, dass er der entsprechenden Mitarbeiterin der Arbeitsagentur telefonisch mitgeteilt habe, dass er wieder arbeite, was allerdings in keinem Gesprächsprotokoll der Agentur bestätigt wird. Was jedoch vermerkt ist, ist das Nichterscheinen des Angeklagten, der mehrfach zu einem Gespräch in die Agentur gebeten worden war, was er auf Nachfrage des Richters mit Krankheit entschuldigte. Auch mehrfache schriftliche Benachrichtigungen der Agentur habe er nicht bekommen, was er sich nur durch die Umstände eines Wohnungswechsels zu dieser Zeit erklären könne, versuchte er den Richter zu überzeugen.
Der Versuch seines Verteidigers, Albrecht Geier, das Verfahren wegen mangelnder Beweislage einzustellen, fruchtete nicht, so dass Oberamtsanwalt Dietrich schlussendlich sein Plädoyer vortrug. Für ihn gab es keinerlei Zweifel, dass dem Angeklagten bewusst war, Veränderungen in seinem Arbeitsstatus der Arbeitsagentur mitteilen zu müssen. Dass er das telefonisch getan habe, hielt er für eine Schutzbehauptung. Auch dass der Angeklagte keinen schriftlichen Bescheid erhalten haben will, betrachtete der Staatsanwalt als unwahrscheinlich. Aufgrund der vielen, auch einschlägigen Vorstrafen und der Tatsache, dass er noch unter Bewährung stehe, die den Angeklagten offenbar nicht beeindruckt habe, plädierte er auf fünf Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung.
Verteidiger Geier erklärte, dass die Argumente des Staatsanwaltes lediglich auf Annahmen beruhten. Eine klare Feststellung darüber, dass sein Mandant in betrügerischer Absicht gehandelt habe, gebe es nicht. Man tue so, argumentierte er weiter, als ob Behörden unfehlbar seien. Doch dass in deutschen Behörden Fehler passierten, sei absolut realitätsnah. Jedenfalls mit der Rückzahlungsverpflichtung des überzahlten Betrages sei der Allgemeinheit weit mehr gedient als seinem Mandanten fünf Monate Haft aufzubrummen, was schließlich weitaus mehr koste. Er verlangte Freispruch.
Erwartungsgemäß konnte sich Richter Tröndle dafür nicht erwärmen. Er entsprach dem Antrag des Staatsanwaltes.