Fortsetzungstermin folgt

Amtsgericht Achern: Prozess um Beiträge zur Sozialversicherung

Edgar Gleiß
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07. November 2024
Vor dem Amtsgericht ging es um die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen. 

Vor dem Amtsgericht ging es um die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen.  ©Christoph Breithaupt

Selbständiger Handwerker steht vor Gericht. Er soll einen Schaden von 10.500 Euro verursacht haben.

Ein selbständiger Handwerker soll, so die Vorhaltungen des Staatsanwaltes, in zehn Fällen fünf Mitarbeitern die Sozialversicherungsbeiträge über einen Zeitraum von zehn Monaten und diesen damit auch Arbeitsentgelt vorenthalten haben. Dabei habe der 36-jährige Unternehmer einen geldwerten Schaden von rund 10.500 Euro verursacht. Diesen Betrag hätte er als Unternehmer für seine Beschäftigten an die AOK Baden Württemberg in den Jahren 2020 und 2021 überweisen müssen.

Aufträge ausgeblieben

Die Mitarbeiter habe der Kosovare in seinem Heimatland geworben. Mittlerweile sei er mit seinem Betrieb in die Insolvenz geraten, wie sein Verteidiger Hans Busch nach dem Strafvorwurf umgehend festhielt. Dies habe dazu geführt, dass er die angeführten Sozialversicherungsleistungen nicht mehr abführen konnte. Nachdem der Zoll gerade wegen Schwarzarbeit verstärkt Betriebe kontrolliere, um solche Beschäftigungsverhältnisse zu überprüfen, sei der Jungunternehmer in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Aufträge seien nunmehr ausgeblieben, so dass er seine Mitarbeiter nur noch in Kurzarbeit beschäftigen konnte. Gerichtlich sei dies bereits in Baden-Baden aufgearbeitet worden. Schlussendlich wurde sein Unternehmen aufgelöst und Nachzahlungen in die Sozialversicherungskasse seien nicht mehr erfüllbar.

Auf Betreiben des Gutachters von der AOK Baden Württemberg wurde ein Insolvenzverfahren auf den Weg gebracht. Eine Insolvenzverschleppung habe im Raum gestanden. Gerichtlich habe es bereits eine Einstellung des Verfahrens gegeben. Mittlerweile sei jedoch die Staatsanwaltschaft wieder aktiv geworden, weil die neuen Vorwürfe nun gerichtlich zu bewerten seien. Dazu gehörte auch die Anhörung von acht Zeugen. Zur Klarheit trugen nur wenige Beiträge der Zeugenvernehmung bei. So zogen es fünf der geladenen Zeugen vor, vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, da sie mit dem Angeklagten in verwandtschaftlichen Beziehungen standen. Ein weiterer Zeuge schilderte, dass er vom Angeklagten in seiner Heimat angeworben wurde. Er sei von 2015 bis 2019 in Anstellung gewesen. Er musste jedoch schnell verschwinden, als der Zoll eine Betriebsuntersuchung vorgenommen habe. Er habe immer seinen Lohn erhalten, auch wenn die Arbeitslage das eine oder andere Mal nicht günstig war. Ausbezahlt wurde er immer bar. Ob Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt wurden, wisse er nicht. Ein weiterer Zeuge berichtete, dass er immer für seine Arbeitsleistung das entsprechende Gehalt erhalten habe. Wenn er „gerade mal schlecht bei Kasse war“, habe er immer kommen können.

Ein weiterer Zeuge, der nunmehr in Hamburg lebt, habe beim Angeklagten im Trockenbau gearbeitet und sei immer entsprechend dotiert gewesen. Als der Arbeitslohn aber ausblieb, habe er gekündigt. Er sei dann zunächst nach Albanien zurückgekehrt, um später wieder in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen. Als der achte Zeuge nicht erschien und telefonisch versicherte, keine Einladung erhalten zu haben, entschied sich Amtsrichterin Katharina Ochs, an einem weiteren Verhandlungstag noch einmal die Fakten juristisch zu bewerten, das Einbehalten der Sozialversicherungsbeträge neu zu würdigen und mit einer weiteren Zeugenanhörung mehr Klarheit zu erhalten. Der Prozess wird am Dienstag, 19. November, fortgesetzt.

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