Vor dem Oberkircher Amtsgericht

Illegal in Deutschland: Familienvater muss Geldstrafe zahlen

Peter Meier
Lesezeit 3 Minuten
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11. Januar 2017

Trotz seines Vorstrafenregisters darf ein Angeklagter vor dem Amtsgericht Oberkirch auf die Einstellung seines Verfahrens hoffen. ©Archivfoto: Patric König

Mit einer schwierigen Situation hatte sich zuletzt das Amtsgericht Oberkirch zu befassen. Ein 21 Jahre alter Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma hatte sich, da seine Aufenthaltserlaubnis bereits 2014 abgelaufen war, fast zwei Jahre lang als Heranwachsender illegal in Deutschland aufgehalten.
 

Im Falle einer Verurteilung hätte der Richter einige Vorstrafen ins Urteil einbezuehen müssen. Das hätte es dem Angeklagten nicht leichter gemacht, seinen Unterhaltsverpflichtungen für seine drei Kinder nachzukommen. Bei der Darstellung seiner persönlichen Verhältnisse vor dem Oberkircher Amtsgericht wurde deutlich, dass sich der  Angeklagte von der Ausländerbehörde  benachteiligt fühlte. Man habe seine Strafakte mit der Aufenthaltserlaubnis verbunden, ihn öffentlich auf seine Vorstrafen angesprochen und so vor anderen Leuten blamiert, so seine Kritik, außerdem habe er durch die Schuld des Sachbearbeiters eine gut bezahlte Stelle bei einer Dachdeckerfirma verloren.

Er habe auch Fehler gemacht, räumte der Angeklagte ein, und sich nach Ablauf der  Aufenthaltserlaubnis falsch verhalten. Er habe 2014 als 18-Jähriger viel Stress mit der Familie und kein Geld gehabt, so  dass er es versäumte, seinen Pass in seinem Heimatland rechtzeitig verlängern zu lassen.  Dies war aber die Voraussetzung für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Zwischenzeitlich habe er im Februar 2016  eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragt, den Pass eingeschickt und um ein Jahr verlängert zurückbekommen. Seit Oktober sei er nun im Besitz eines neuen Aufenthaltstitels.

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Finanzielle Probleme

Der für das Ausländerrecht zuständige Mitarbeiter der Stadtverwaltung bestätigte, dass die Aufenthaltserlaubnis des Angeklagten im März 2014 abgelaufen war. Nachdem kurz zuvor noch eine polizeiliche Durchsuchung seiner damaligen Wohnung veranlasst wurde, habe sich dieser nicht mehr gemeldet, ein Wohnsitzwechsel wurde der  Behörde erst im November 2015 bekannt. Lediglich durch Strafsachen habe er mitbekommen, dass sich der Angeklagte trotz fehlender Aufenthaltserlaubnis noch in  Deutschland aufhalte und deshalb auch im Frühjahr 2015 Strafanzeige erstattet. Bis zu einem Jahr könne man darüber hinwegsehen, dass eine Aufenthaltserlaubnis fehle, hier liege man aber mit nahezu zwei Jahren deutlich darüber.

Der Angeklagte habe sich im November 2015 an einem neuen Wohnsitz  gemeldet, eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragt und nach und nach die erforderlichen Unterlagen beschafft. Auf Vorhaltungen von Richter Bastian Jansen, weshalb er sich rund 18 Monate lang nicht  gemeldet habe, verwies der Angeklagte auf seine Familie und die drei Kinder, um die er sich kümmert. Dazu kamen finanzielle Probleme und die Kosten, die für die Beschaffung der erforderlichen Dokumente aufzubringen sind. Ein weiteres Problem waren die insgesamt zehn Eintragungen im Bundeszentralregister mit zahlreichen Verurteilungen, wobei die letzte im Juni 2016 wegen Beleidigung nach dem Erwachsenenstrafrecht erfolgte. Der Angeklagte habe seine Fehler eingesehen und sich in einer schwierigen finanziellen  Situation befunden, so Staatsanwalt Fischer. Er stellte den Antrag, das Verfahren gegen eine Geldzahlung vorläufig einzustellen. Dieser Antrag wurde vom Gericht befürwortet. Wenn er bis Ende Januar 150 Euro an die Sozialrechtspflege Ortenau überwiesen hat, so das Gericht, wird das Verfahren eingestellt. 

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