Trunkenheitsfahrt

Angeklagter muss weiterhin auf Führerschein verzichten

Edgar Gleiss
Lesezeit 3 Minuten
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15. März 2018

©Archivfoto: Mittelbadische Presse

Wegen einer Trunkenheitsfahrt musste sich ein 27-jähriger Angeklagte vor dem Acherner Amtsgericht verantwortet. Zwar wertete der Richter sein Geständnis als strafmildernd, der Lappen bleibt aber vorerst weg. 

Ob der Promillespiegel dazu beitrug, dass der 27-jährige Angeklagte am Vorabend des Heiligen Abends zu schnell auf der Abfahrt der A5 unterwegs war und deshalb den Grünstreifen »umpflügte«, wie die Staatsanwältin anmerkte, war für das Verfahren eher nebensächlich.

Dass der Fahrer aber mit 0,56 Promille unterwegs war, brachte ihn wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt vor den Amtsrichter, nachdem er gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Laut Anklage war er gegen 10.30 Uhr an der Anschlussstelle Achern von der Fahrbahn abgekommen. Dabei demolierte er sein Auto erheblich. Problematischer wurde es jedoch mit dem Arbeitsplatz, denn als Kraftfahrer konnte er nicht mehr arbeiten, weil ihm sofort der Führerschein entzogen wurde. Deshalb erhielt er letztmals Ende Dezember sein Gehalt, wie der Verteidiger erklärte. Dem Gericht schilderte der junge Mann seine Lebensgeschichte. Mit 18 Jahren habe er unverschuldet einen schweren Verkehrsunfall erlitten. 

Schweigen aus Angst

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Die Ausbildung wurde hinfällig und die Reha zog sich hin. Am Ende entschied er sich, den Führerschein für den Beruf des Kraftfahrers zu machen. In diesem Beruf arbeitete er bis zu der Fahrt vor Weihnachten. Dass er zu 70 Prozent schwerbehindert sei, verschwieg er seinem Arbeitgeber aus Angst, nicht eingestellt zu werden. Die Option einer möglichen Wiedereinstellung habe dieser dem Angeklagten ausgestellt, so Verteidiger Michael Born. Schuld an der Situation war wohl ein Besuch einer Bar am Abend zuvor, bei dem der Angeklagte Cola-Weizen und einige »Kurze« gebechert hätte. Gegen zwei Uhr sei er mit einem Taxi nach Hause gefahren. Dass er am Morgen noch alkoholisiert gewesen sei, habe er nicht gemerkt, wie er auf Nachfrage des Amtsrichters anmerkte. 

Thomas Röber stellte jedoch dar, dass der Tatbestand unumstritten sei. Die Staatsanwältin forderte letztlich aufgrund einer fahrlässigen Alkoholfahrt weitere vier Monate Führerscheinentzug und eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 30 Euro, wie im Strafbefehl gefordert. In seinem Plädoyer hob Verteidiger Michael Born hervor, dass der Angeklagte zurzeit ohne Einkommen sei. 

Drei Monate obendrauf

Amtsrichter Thomas Röber sprach den Angeklagten schuldig wegen einer fahrlässigen Alkoholfahrt, setzte das Strafmaß auf weitere drei Monate Fahrverbot fest und fixierte das Maß der Geldstrafe am Erhalt von AGL II und zwar auf 25 Tagessätze à 15 Euro. In seiner Begründung stellte er dar, dass der Angeklagte geständig war und zur Tat stand, was mildernd auf das Urteil durchschlug. Die Lebenssituation des Angeklagten könnte aber nicht in die Urteilsfindung einbezogen werden.

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