Angeklagter noch im Acherner Gerichtssaal verhaftet
Was am Amtsgericht in Achern bei einem gewöhnlichen Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis begann, endete mit großem Tumult, bei dem sich der Angeklagte reichlich aggressiv gegen seine unmittelbare Verhaftung noch im Gerichtssaal zur Wehr setzte.
Ziemlich chaotisch
Dass er wieder einmal ohne Fahrerlaubnis unterwegs war, versuchte der 27-jährige Arbeiter mit einem familiären Ausnahmezustand zu erklären, der ziemlich chaotisch gewesen sei. Er wollte zu einem Vorstellungsgespräch und hatte sich dazu das Auto seiner Mutter genommen, allerdings ohne deren Wissen. Dumm nur, dass gegen ihn zu diesem Zeitpunkt bereits eine Sperrfrist der Fahrerlaubnis bis 2018 verfügt worden war.
»Warum sind Sie dann gefahren?«, wollte Richter Tröndle wissen. »Weiß auch nicht, warum ich das gemacht habe. War einfach blöd von mir«, kam die Antwort, die der Richter nur mit einem Seufzer quittierte. Schließlich war der Angeklagte kein Unbekannter für ihn, denn der hatte schon einiges auf dem Kerbholz. Von Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung über Unterschlagung und Bedrohung bis hin zu schwerer räuberischer Erpressung und schwerem Raub reichte die Liste, und so plädierte die Staatsanwaltschaft angesichts dieses Sammelsuriums an Straftaten auf sechs Monate Freiheitstrafe, die sie »unter Zurückstellung erheblicher Bedenken« glaubte, noch einmal auf Bewährung aussetzen zu können.
Richter Michael Tröndle urteilte zwar auf nur vier Monate Haft, mochte sie allerdings nicht mehr auf Bewährung aussetzen, da sich der Angeklagte keine seiner Vorstrafen habe zur Warnung dienen lassen. Zudem verfügte er die sofortige Verhaftung des Angeklagten noch im Gerichtssaal, wozu bereits zwei Vollzugsbeamte im Saal zur Verfügung standen. Der 27-Jährige schien vollkommen perplex, bekam aber sogleich vom Richter die Erklärung geliefert. Er hatte in einem vorigen Verfahren vom Gericht eine Geldstrafe von 2000 Euro auferlegt bekommen, die er nur mit einer Rate von 700 Euro beglichen hatte. Auf zwei Mahnungen und der Ankündigung einer Haftvollstreckung hatte er nicht reagiert, so dass nun die Vollstreckung unausweichlich blieb.
Der Angeklagte protestierte lautstark und weigerte sich vehement, den Anweisungen der Vollzugsbeamten Folge zu leisten, so dass diese sich gezwungen sahen, ihm Handschellen anzulegen.
Großzügiger Onkel?
Es sei doch überhaupt kein Problem, die Restzahlung zu leisten, verkündete er großspurig, man müsse ihn nur mit seinem Onkel telefonieren lassen, der würde sofort den Rest bezahlen. Blieb die Frage, warum er den großzügigen Onkel nicht schon vorher bemüht hatte. Eine unmittelbare Verhaftung wäre ihm jedenfalls erspart geblieben