Angler am Petersee müssen künftig für den Aalbesatz zahlen
Angler am Freistetter Petersee müssen künftig auch eine Abgabe zum Schutz des Aals entrichten. Das beschloss der Bezirksbeirat.
Der Freistetter Bezirksbeirat billigte am Mittwoch einstimmig einen Antrag des örtlichen Anglervereins. Dabei ging es um den Vorschlag des Freistetter Vereins, ab 2021 eine zusätzliche Abgabe für Fischbesatz im Petersee bei der Ausgabe von Angelerlaubnissen einzuführen. Diese soll ausschließlich für Fischbesatz in dem Gewässer verwendet werden. Damit sollen die Bestände der einheimischen Fischarten gezielt gefördert und die natürliche Artenvielfalt gesichert werden.
Kämmerer Uwe Beck erläuterte die aktuelle Situation am Petersee hinsichtlich der Ausgabe von Angelerlaubniskarten. Demnach pachtet die Stadt das Fischereirecht vom Land und unterverpachtet dies an den Anglerverein. Darüber hinaus gibt die Stadt einzelne Angelerlaubniskarten zusätzlich an Personen, die nicht dem Verein angehören, aus. Die Stadt führte im Petersee selbst keine Hegemaßnahmen aus, sondern beteiligte sich mit einem Zuschuss von 356 Euro an den Besatzmaßnahmen. Die restlichen Einnahmen fließen in den allgemeinen Haushalt.
Die neue Besatzabgabe ist eine zweckgebundene Einnahme der Kommune. Sie soll laut Vorschlag des Vereins zielgerichtet zur nachhaltigen Stützung der Fischbestände verwendet werden. Die Besatzmaßnahmen werden in Abstimmung der Beteiligten sowie fachlicher Unterstützung durch die Staatliche Fischereiaufsicht und den Experten des Landesfischereiverbandes vorgenommen. Hingewiesen wurde darauf, dass der Anglerverein seit mehreren Jahren sein Aal-Projekt mit Eigenmitteln aus dem Projekt erfolgreich umsetzt, um die bedrohten Bestände wieder zu stabilisieren.
Teurer Besatz
„Der Petersee wird dann auch in dieses Projekt mit einbezogen werden, was erhebliche finanzielle Mittel erfordert, wenn man beispielsweise den aktuellen Kilopreis von rund 800 Euro für Glasaale betrachtet“, erklärte Anglervereins-Vorsitzender Bernd Urban. Langfristig hätte die Besatzabgabe daher positive Auswirkungen auf die Gewässerökologie und würde auch einen Nutzen für die Angler, die sie bezahlen, ergeben. Um die entsprechende Transparenz zu erreichen, sollte die Höhe der Besatzabgabe und deren Verwendung auf den jeweiligen Erlaubniskarten dokumentiert werden, so der Anglerverein.
Auch Stefan Durban ( CDU/FWG) hatte eine Anpassung der Grundpreise der Erlaubniskarten für Auswärtige vorgeschlagen. „Wir bewegen uns mit den bisherigen Preisen deutlich unter den Abgaben, die von vergleichbaren Kommunen in der Region für Angelerlaubniskarten erhoben werden“, argumentierte er. Reinhold Schmidt (CDU/FWG), Horst Siehl (SPD/FW) und Achim Feurer (IG Handel) lobten in diesem Zusammenhang das Engagement des Vereins.
So viel müssen Angler künftig zahlen
Angler aus Rheinau müssen damit ab 2021 für eine Tageskarte zum Grundpreis von 5 Euro zusätzlich 2,50 Euro Besatzabgabe – zusammen also 7,50 Euro – entrichten. Für eine Monatskarte sind 20 Euro (inklusive 7,50 Euro Besatzabgabe) und für eine Jahreskarte 37,50 Euro (inklusive 12,50 Euro Besatzabgabe) fällig.
Für auswärtige Angler erhöht sich der Grundpreis für eine Tageskarte von 10 auf 12,50 Euro plus 7,50 Euro Besatzabgabe. Die Monatskarte kostet 50 Euro (inklusive 20 Euro für Besatz) und die Jahreskarte 100 Euro (inklusive 37,50 Euro für den Besatz). Ausgenommen sind die Mitglieder des Freistetter Anglervereins als Pächter im Petersee.