Mehr Wohnqualität in Rheinau

Baufenster im Neubaugebiet „Quan“ nun größer

Ellen Matzat
Lesezeit 2 Minuten
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27. Oktober 2020

Im Neubaugebiet Quan wurden die Bauflächen für eine größere Flexibilität erweitert. ©Ellen Matzat

Einstimmig akzeptierte der Ortschaftsrat Rheinbischofsheim am Mittwochabend die erste Änderung des Bebauungsplans „Quan“ von 2018. 

Damals wurden Baufenster festgesetzt, die die Einhaltung notwendiger Abstände zu Verkehrs- und landwirtschaftlichen Flächen sowie zum Gewässer sichern sollten, leitete Ortsvorsteher Robert Reifschneider ein. Gleichzeitig sollte die großzügige Baufenstertiefe Flexibilität in der Anordnung der Gebäude gewährleisten. 

Zu wenig Spielraum

Bei der Vermarktung habe sich jedoch das Baufenster am nordöstlichen Rand als problematisch erwiesen, weil es mit zwölf Metern Grundstückstiefe zu geringe Spielräume für die Gebäudegestaltung bietet. Daher sollte der Bebauungsplan dort angepasst werden. 

„Die Baufenster sind hier viel zu klein“, bestätigte Dieter Erk, stellvertretender Bauamtsleiter. Beim Bau eines Zweifamilienwohnhauses bekäme man pro Geschoss lediglich eine Wohnfläche von 80 bis 90 Quadratmetern. Daher rückte man die Baufenster zwei Meter näher an den Straßenrand. 

Die durch die erste Änderung vergrößerten Baufenster halten laut Erk weiterhin den Mindestabstand von drei Metern zu allen Grundstücksgrenzen sowie zum FFH-Gebiet am Galgenbach ein. In der Nachbarschaft zur landwirtschaftlichen Fläche beträgt der Abstand weiterhin fünf Meter zur fünf Meter breiten Grünfläche“, erklärte er. Damit werde dem Immissionsschutzkonzept des Bebauungsplans entsprochen. 

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Höhere Flexibilität

Die großzügigere Baufenstertiefe gewährleiste die gewünschte Flexibilität. Man könne davon ausgehen, dass sich Aufenthaltsorte und Freisitze gewöhnlich gegen Süden orientieren und der Wind landwirtschaftlichen Immissionen eher nach Nordosten trage.

Da das Maß der baulichen Nutzung und der Versiegelungsgrad unverändert bleiben, führe die Vergrößerung der Grundstücksflächen zu keinen zusätzlichen Eingriffen und folglich zu keinem weiteren naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarf, erläuterte der Ortsvorsteher. Hingegen entstehe für den Mensch eine erhöhte Wohnqualität durch freiere Entfaltungsmöglichkeiten.

Der Gemeinderat muss nun noch den Deckel drauf machen, bevor das vierwöchige Anhörungsverfahren beginnt, erklärte Erk das weitere Prozedere. Bis zum Jahresende könnte der Beschluss rechtskräftig werden. 

Den zwei Bauanträgen im Neubaugebiet „Quan“ wurde einstimmig zugestimmt. Zwei weitere, die den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, wurden zur Kenntnis genommen. 

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