Bauhöfer-Urteil: Renchen-Ulm liegt im Schwarzwald
»Bauhöfer’s Schwarzwaldmarie« wird im Schwarzwald gebraut. Das bestätigte gestern das Landgericht (LG) Mannheim in seinem Urteil. Die Wettbewerbszentrale München war anderer Meinung und klagte. Auch im dritten juristischen Verfahren bekam die Brauerei Bauhöfer recht.
Die Freude bei Bauhöfer-Geschäftsführer Siegbert Meier war gestern Nachmittag groß: »Ulm gehört zum Schwarzwald. Dieses Urteil ist nicht nur für uns und die Ulmer, sondern für das ganze Gebiet wichtig.« Die Urteilsbegründung lag zu diesem Zeitpunkt Meier noch nicht vor. Aber wichtig für ihn und Bauhöfer-Anwalt Wolfgang Göpfert (Heidelberg) war der Richterspruch: »Die Klage ist abgewiesen!«. Diesen bestätigte dann auch der Vorsitzende Richter und gleichzeitig Pressesprecher des LG Mannheim, Joachim Bock unserer Zeitung.
Bereits zum dritten Mal bekamen die »Ulmer« damit in dieser von der Wettbewerbszentrale München iniziierten juristischen Auseinandersetzung recht. Der Ursprung des Rechtsstreits liegt im Lagerbier »Bauhöfer’s Schwarzwaldmarie«, das seit September 2016 auf dem Markt ist. Die Marke ließ das Ulmer Brauhaus bereits vor vier Jahren ins Register des Deutschen Patent- und Markenamts in München eintragen. Ziel war es damals, mit der »Schwarzwaldmarie« über das angestammte Absatzgebiet hinauszukommen und neue Kunden gewinnen. Und das ist laut Geschäftsführer Siegbert Meier auch geglückt.
Aber die Freude währte nicht lange, denn das Münchener Büro der Wettbewerbszentrale forderte Bauhöfer dazu auf, den Vertrieb der »Schwarzwaldmarie« einzustellen mit dem Vorwurf, das Produkt täusche den Verbraucher. Es folgte eine erste Verhandlung vor dem LG Mannheim, der eine zweite Runde beim Oberlandesgericht Karlsruhe folgte. Schon in diesen beiden Verfahren bekam Bauhöfer recht.
Nach dem neuerlichen »juristischen Sieg« glaubt Geschäftsführer Siegbert Meier nicht, dass die unterlegene Wettbewerbszentrale Berufung einlegen und Bauhöfer nochmals vors Oberlandesgericht Karlsruhe zitieren wird. »Denn jetzt haben wir dreimal gewonnen, das kostet doch der Wettbewerbszentrale viel Geld«, so Meiers Argumentation.
»Richtig froh«
»Wir sind richtig froh über dieses Urteil und fühlen uns auch bestätigt. Denn in unserem Haus fühlten wir uns schon immer dem Schwarzwald zugehörig«, lässt Siegbert Meier dann seinen Gefühlen freien Lauf. »Man sagt auch Renchen sei das Tor zum Renchtal und dieses gehört zum Schwarzwald.« Und schon früher habe es geheißen, dass alles, was von Karlsruhe bis Basel östlich der Bundesstraße 3 liege, zum Schwarzwald gehöre.
Der Freitag wird jedenfalls im Terminkalender des Bauhöfer-Geschäftsführers ganz dick eingerahmt: »Schließlich war es heute ein ganz toller Erfolg für uns.« Denn die 2. Kammer für Handelssachen des LG Mannheim hat in ihrer Begründung bestätigt, dass als Grenze des Schwarzwaldes im Westen die von Basel nach Karlsruhe führende B3 gelte »und der Renchener Stadtteil Ulm sich östlich der B3 und damit im Schwarzwald befindet«. Und: »Zwar beträgt der Abstand der Brauerei zu den Vorhügeln zwei Kilometer, allerdings ist die Hornisgrinde als höchster Berg des Nordschwarzwaldes im Hintergrund zu erkennen.« Zum Schwarzwald würden nicht nur die Berge sondern auch seine Täler gehörden, so das LG Mannheim.