Betrugsvorwurf: Der Angeklagte bricht das Schweigen
Wegen Betrugs hatte sich ein 21-jähriger Mann aus einem Acherner Stadtteil zu verantworten.
Da sich aufgrund der Tatzeit die Frage stellte, ob der Angeklagte entweder nach dem Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen sei, wurde ihm nahegelegt, einen Termin bei der Jugendgerichtshilfe wahrzunehmen. Zu einem anberaumten Termin war er nicht erschienen, so dass sich aus Sicht von Amtsrichterin Schreier diese Frage erübrigt hatte.
Vorgeworfen wurde dem jungen Mann von Oberamtsanwalt Schäfer, dass er im Juni 2018 kurzfristig einen Urlaub in der Türkei in einem Reisebüro in Achern in Höhe von 1061 Euro gebucht und diese nie bezahlt habe. Da er zur Sache nicht aussagen wollte, wurde sofort die Reisekauffrau als Zeugin vernommen, die für den Kunden die Buchung vorgenommen hatte. Sie könne sich noch erinnern, dass der aus dem Kosovo stammende Mann nachträglich einen Urlaub in Bodrum, den seine Freunde schon längst fixiert hatten, ins Auge gefasst habe.
Da das Hotel bereits überbucht war, fand man jedoch am gleichen Urlaubsort ein anderes Hotel. Bei kurzfristigen Vermittlungen falle keine Anzahlung an, man müsse entweder eine Abbuchungsermächtigung unterschreiben oder mit der Karte bezahlen. Sie wisse auch, dass der Angeklagte einen separaten Rückflug ordern musste, weil er aufgrund einer zu langen Abschiedsfeier den Abflug verpasste.
Zusätzlicher Flug
Ob dieser zusätzliche Flug bezahlt sei, könne sie nicht sagen. Sie hätten lediglich vom Reiseveranstalter die Mitteilung erhalten, dass die Abbuchung nicht möglich war, da das Konto wohl überzogen war. Ob nach gut 19 Monaten die Bezahlung erfolgt sei, wisse sie auch nicht, weil hierzu keine Rückmeldungen kämen.
Letztendlich versuchte der Staatsanwalt dem Angeklagten deutlich zu machen, von seiner Aussageverweigerung Abstand zu nehmen, denn es gebe durchaus die Möglichkeit, die Anklage auf Betrug in Kenntnis des Sachstandes zu modifizieren. Dieses pädagogische Einwirken veranlasste den jungen Mann darzustellen, dass er in einer sehr schwierigen Situation war. Zunächst sei wohl sein Gehalt später auf das Konto überwiesen worden, dann habe er sich einige Anschaffungen erlauben müssen, weil seine Mutter ohne Rückmeldung aus der gemeinsamen Wohnung gezogen sei. Er wusste zunächst nicht, wohin sie gegangen war. Dies habe ihn emotional sehr getroffen und berühre ihn heute noch, wenn gleich er jetzt wüsste, dass sie in Nordrhein-Westfalen wohne.
Seinen Kontostand habe er nie überprüft und alles Postalische liegen lassen, auch die Schreiben des Reiseveranstalters. Dies bezeichnete der Staatsanwalt als Schlamperei und meinte, er müsse sich seiner Verantwortung stellen und den Schaden beheben. Er solle sich, um sich mit der Distanz zur Mutter zurechtzufinden, professionelle Hilfe holen. Dem schloss sich die Amtsrichterin an.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde dann das Verfahren vorläufig mit der Maßgabe eingestellt, dass die vorliegenden Schulden binnen acht Wochen zu begleichen seien. Dabei habe er, so Amtsrichterin Schreier, die Überweisungsbelege unaufgefordert dem Gericht vorzulegen. Das würde auch die gänzliche Einstellung des Verfahrens möglich machen. Sollte dies nicht geschehen, würde es zu einer erneuten Verhandlung mit einer möglichen Verurteilung kommen.