Bewährungsstrafe und Geldbuße für Schläge in Kneipe
Wegen gefährlicher Körperverletzung mussten sich am Freitag zwei Angeklagte – zwei Türken, von denen einer inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt – vor dem Acherner Amtsgericht verantworten.
Die beiden Angeklagten sollen zu vorgerückter Stunde, erheblich alkoholisiert und ohne ersichtlichen Grund, in einem Acherner Lokal einen Gast derb angegangen und schließlich hinterrücks zu Fall gebracht haben. Das Opfer hatte sich bei dem Sturz neben Schürfwunden auch eine Schulterprellung zugezogen, die im Krankenhaus behandelt werden musste und zu einem Arbeitsausfall von einer Woche führte.
Das Verfahren am Amtsgericht in Achern, unter Vorsitz von Richter Thomas Röber, fiel insofern aus dem Rahmen, als sowohl die Angeklagten als auch das Opfer sich durch gravierende alkoholbedingte Erinnerungslücken auszeichneten, was freilich, verfahrenstechnisch gesehen, die Sache ziemlich beschleunigte. Da die beiden Angeklagten bereits vor dem Lokalbesuch in Achern auf einem Firmenfest in Kehl dem Alkohol in erheblichem Maße zugesprochen hatten, vermochten sie über die Details der Auseinandersetzung kaum mehr Auskunft zu geben.
500 Euro Schmerzensgeld
Allerdings konnte eine Videoaufzeichnung vom Eingangsbereich des Lokals, die alle Beteiligten im Gerichtssaal in Augenschein nahmen, etwas Licht ins Dunkel bringen. Die zeigte immerhin, dass keine gemeinschaftlich begangene Körperverletzung vorlag, sondern dass die Angeklagten unabhängig voneinander übergriffig geworden waren.
Dem Geschädigten wurde noch im Gerichtssaal von Sebastian Glathe, dem Verteidiger des einen Angeklagten, 500 Euro Schmerzensgeld angeboten sowie eine glaubhafte Entschuldigung seines Mandanten übermittelt, dessen aggressives Verhalten ausschließlich auf seinen Alkoholkonsum zurückzuführen sei. Schmerzensgeld wie Entschuldigung wurden vom Geschädigten wohlwollend akzeptiert.
So wandelte sich im Plädoyer des Staatsanwaltes aufgrund des ermittelten Sachverhalts die gefährliche Körperverletzung zu einer einfachen, die allerdings dennoch für den einen Angeklagten zu einer Forderung von vier Monaten Freiheitsstrafe führte. Denn der stand noch unter Bewährung und konnte auf eine ganze Reihe von Straftaten zurückblicken: falsche Verdächtigungen, mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis, Handel mit Betäubungsmitteln, so dass die Freiheitsstrafe nach seinem Dafürhalten auch nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden könne. Für seinen Kompagnon, der bislang noch keine Eintragung im Bundeszentralregister aufzuweisen hat, forderte der Staatsanwalt eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen à 70 Euro.
Geordnete Verhältnisse
Verteidiger Glathe argumentierte dahingehend, dass allein der außergewöhnlich intensive Alkoholkonsum seines Mandanten, der in der Regel im Alltag kaum trinke, zu dem handgreiflichen Tathergang geführt habe. Aufgrund von dessen geordneten sozialen Verhältnissen – gesicherter Arbeitsplatz, harmonische Familienverhältnisse – halte er es jedoch für strafangemessen, eine Freiheitsstrafe noch auf Bewährung auszusetzen.
Richter Thomas Röber gelangte zu der Auffassung, dass das Tatgeschehen aufgrund der Beweislage lediglich als versuchte Körperverletzung zu werten sei und verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung für den Angeklagten mit Vorstrafen und eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à 70 Euro für seinen Kollegen.