Bürgerentscheid: Stadt achtet in Wahllokalen auf Abstand
Am Sonntag, 12. Juli, stimmen die Oberkircher darüber ab, ob in der Hauptstraße ganzjährig die lange Fußgängerzone eingerichtet wird. Nicole Trayer erläutert, wie die Stadt den Bürgerentscheid organisiert.
Was sind die Unterschiede zwischen dem anstehenden Bürgerentscheid und einer Wahl?
Nicole Trayer: Bei einem Bürgerentscheid geht es darum, die Bürger über einen Sachverhalt abstimmen zu lassen. Die Entscheidung hat dann die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Da die Sachentscheidung auf die stimmberechtigten Bürger übergeht, ist es ganz wichtig, dass diese umfassend über den Sachverhalt informiert werden. Bei einer Wahl hingegen werden eine oder mehrere Personen in ein Organ bestellt, zum Beispiel Abgeordnete in den Bundes- oder Landtag, Gemeinderäte in den Gemeinderat oder der Oberbürgermeister in sein Amt.
Beim Bürgerentscheid werden die Regelungen einer Bürgermeister-Wahl angewendet. EU-Bürger ab 16 Jahren sind stimmberechtigt. Damit der Bürgerentscheid im Sinne der gestellten Frage - hier: für die Einführung einer dauerhaft langen Fußgängerzone - entschieden wird, muss die Mehrheit diese Frage mit „Ja“ beantworten und diese Mehrheit zugleich 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen.
Gibt es noch weitere Neuerungen zu beachten?
Trayer: Ja! Wir haben für diesen Bürgerentscheid für die Kernstadt einen Sonderwahlbezirk gebildet und richten statt der üblichen acht Wahllokale nur vier Wahllokale ein. Damit tragen wir der Tatsache Rechnung, dass aufgrund der aktuellen Situation sicherlich noch mehr als sonst die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch nehmen werden. Daher haben wir jeweils zwei Wahlbezirke mit einem gemeinsamen Wahllokal zusammengelegt. Dies hat zur Folge, dass einige Mitbürger ausnahmsweise ein anderes Wahllokal als sonst aufsuchen müssen. Bei der Landtagswahl im März 2021 wird aber alles wieder beim Alten sein! Für die Stimmberechtigten in den Ortsteilen hingegen ändert sich nichts, dort bleibt das Wahllokal auch beim Bürgerentscheid an der üblichen Stelle.
Muss ich Angst haben, mich mit dem Coronavirus in einem Abstimmungslokal zu infizieren?
Trayer: Nein, weil wir in allen Wahllokalen die Möglichkeit haben, entsprechende Abstände einzuhalten und genau auf die zu dieser Zeit geltenden Vorgaben aus der Corona-Verordnung achten werden. Der Schutz der Stimmberechtigten, aber auch unserer ehrenamtlichen Helfer steht hierbei an erster Stelle!