Organisatorin Nicole Trayer im Interview

Bürgerentscheid: Stadt achtet in Wahllokalen auf Abstand

Redaktion
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30. Juni 2020

Nicole Trayer organisiert seitens der Stadt Oberkirch den Bürgerentscheid am 12. Juli. ©Ulrich Reich

Am Sonntag, 12. Juli, stimmen die Oberkircher darüber ab, ob in der Hauptstraße ganzjährig die lange Fußgängerzone eingerichtet wird. Nicole Trayer erläutert, wie die Stadt den Bürgerentscheid organisiert.

Was sind die Unterschiede zwischen dem anstehenden  Bürgerentscheid und einer Wahl?  

Nicole Trayer: Bei einem Bürgerentscheid geht es darum, die Bürger über einen  Sachverhalt abstimmen zu lassen. Die Entscheidung hat dann die Wirkung eines  Gemeinderatsbeschlusses. Da die Sachentscheidung auf die stimmberechtigten Bürger übergeht, ist es ganz wichtig, dass diese umfassend über den Sachverhalt informiert werden.  Bei einer Wahl hingegen werden eine oder mehrere Personen in ein Organ bestellt, zum  Beispiel Abgeordnete in den Bundes- oder Landtag, Gemeinderäte in den Gemeinderat oder der  Oberbürgermeister in sein Amt. 

Beim Bürgerentscheid werden die Regelungen einer Bürgermeister-Wahl  angewendet. EU-Bürger ab 16 Jahren sind stimmberechtigt. Damit der Bürgerentscheid im Sinne der gestellten Frage - hier: für die Einführung einer dauerhaft  langen Fußgängerzone - entschieden wird, muss die Mehrheit diese Frage mit „Ja“ beantworten und  diese Mehrheit zugleich 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen. 

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Gibt es noch weitere Neuerungen zu beachten?  

Trayer: Ja! Wir haben für diesen Bürgerentscheid für die Kernstadt einen Sonderwahlbezirk  gebildet und richten statt der üblichen acht Wahllokale nur vier Wahllokale ein. Damit tragen wir der  Tatsache Rechnung, dass aufgrund der aktuellen Situation sicherlich noch mehr als sonst die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch nehmen werden. Daher haben wir  jeweils zwei Wahlbezirke mit einem gemeinsamen Wahllokal zusammengelegt. Dies hat zur Folge,  dass einige Mitbürger ausnahmsweise ein anderes Wahllokal als sonst  aufsuchen müssen. Bei der Landtagswahl im März 2021 wird aber alles wieder beim  Alten sein! Für die Stimmberechtigten in den Ortsteilen hingegen ändert sich nichts, dort bleibt das  Wahllokal auch beim Bürgerentscheid an der üblichen Stelle.   

Muss ich Angst haben, mich mit dem Coronavirus in einem Abstimmungslokal zu  infizieren?  

Trayer: Nein, weil wir in allen Wahllokalen die Möglichkeit haben, entsprechende Abstände  einzuhalten und genau auf die zu dieser Zeit geltenden Vorgaben aus der Corona-Verordnung achten  werden. Der Schutz der Stimmberechtigten, aber auch unserer ehrenamtlichen Helfer steht hierbei an erster Stelle!

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