CDU setzt sich für Videoübertragung der Ratssitzungen ein

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Die CDU-Fraktion Oberkirch setzt sich für Livestreams im Internet von den Sitzungen des Gemeinderats ein. Ob der aktuelle Beschluss des baden-württembergischen Landtages dies zulässt, wird gerade geprüft.
Die CDU-Fraktion im Oberkircher Gemeinderat begrüßt den Beschluss des Landtages von Baden-Württemberg, die Gemeindeordnung und die Landkreisordnung zu ändern und Videokonferenzen kommunaler Gremien zu ermöglichen. Diesen Antrag hatte die Fraktion bereits bei der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2020/2021 gestellt, heißt es in einer Fraktionsmitteilung.
Die CDU-Fraktion hatte sich immer wieder Gedanken gemacht, wie man den Bürgern die kommunalpolitische Arbeit in den Gremien besser vermittelt könne. Deshalb hatte die CDU-Fraktion beantragt, den Rundblick kostenlos an alle Haushalte zu verteilen und die Gremiensitzungen in einem sogenannten Livestream der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich zu machen.
Satzungsänderung
Diesem Antrag wird nun durch den Beschluss des Landtages Rechnung getragen. Diese Videokonferenzen sind nun seit dem 13. Mai möglich und können bis zum 31. Dezember ohne Änderung der Hauptsatzung übertragen werden.
Ab dem 1. Januar 2021 ist hierfür nach jetzigem Stand eine Regelung in der Hauptsatzung notwendig. Die Änderung der Hauptsatzung zum genannten Termin hat die CDU-Fraktion in einem Schreiben an OB Braun beantragt.
Gemäß des Landtagsbeschlusses müssen die Beratung und die Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton möglich sein. Der Öffentlichkeitsgrundsatz muss gewahrt bleiben und die Übertragung in geeigneten, für die Öffentlichkeit zugängliche Räume erfolgen.
In diesem Zusammenhang klärt die CDU-Fraktion derzeit ab, ob mit der Bezeichnung „Räume“ auch das Internet gemeint sei. Wenn nicht, dann könnten die interessierten Bürger gleich in den Ratssaal kommen und der Sitzung beiwohnen, heißt es in der Mitteilung. Falls die Übertragung über einen Livestream nicht möglich sei, sollte in diesem Punkt noch nachgebessert werden.
Ebenso begrüßt es die Oberkircher CDU-Fraktion, dass Kultusministerin Susanne Eisenmann in einem mehrseitigen Brief an die Eltern der Schüler die Wiederaufnahme des Unterrichts an Haupt-/Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, allgemeinbildenden Gymnasien und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren erläutert habe. Es habe bei diesem Punkt in der vergangenen Woche bei Eltern, Schulen und den kommunalen Schulverwaltungen einige Irritationen gegeben, da die notwendige Durchführungsverordnung nicht rechtzeitig vorgelegen habe.