Die Stadt Oberkirch vertagt die Gebührendebatte
Die Aufenthaltsqualität in der Oberkircher Hauptstraße wird sich nach den Umbauarbeiten deutlich erhöhen. Die Stadt Oberkirch denkt deshalb auch über eine Anpassung der Gebühren nach – unter anderem für die Außenbewirtung oder das Aufstellen von Werbeschildern. Und hat sich bereits ersten Widerstand eingehandelt.
Das Thema ist erst einmal vom Tisch: Eigentlich wollte der Oberkircher Gemeinderat bereits am Montag vergangener Woche über die Anpassung der Gebührensätze für Außengastronomie oder das Aufstellen von Werbeschildern in der Innenstadt diskutieren. Nachdem sich nach Informationen dieser Zeitung allerdings der Stadtmarketingverein eingeschaltet hatte, sich die Klagen von Betroffenen häuften und auch Stadträte Partei ergriffen, hat Oberbürgermeister Matthias Braun die geplante Gebührenanpassung bis auf Weiteres auf Eis gelegt.
Ulrich Reich, Pressesprecher der Stadt Oberkirch, bestätigt die Pläne und nennt Gründe, warum sich die Stadt auch generell für eine Erhöhung ausspricht: »Die aktuell gültige Satzung der Stadt Oberkirch zur Sondernutzung an öffentlichen Straßen sowie das dazugehörige Gebührenverzeichnis für die Gesamtstadt stammt aus dem Jahr 2001. Mit Blick auf die schon seit knapp 16 Jahren geltenden Gebührensätze erfolgte eine Neukalkulation durch die Finanzverwaltung. Gleichzeitig wurden auch neue Gebührentatbestände in den Verwaltungsvorschlag aufgenommen, etwa für das Aufstellen sogenannter Kundenstopper sowie für Warenauslagen.« Von einer teilweise Verdreifachung der Gebührensätze war im Vorfeld die Rede.
Rat muss entscheiden
Eine Satzungsänderung und Gebührenanpassung muss von den städtischen Gremien befürwortet werden: »Ein Beschluss des Gemeinderats ist notwendig«, bestätigt Reich und gibt zu: »Ursprünglich war die abschließende Beratung und Beschlussfassung für die Sitzung am 3. Juli vorgesehen.« Da noch weiterer Beratungsbedarf bestehe, geschehe dies nun zu einem späteren Zeitpunkt.
Ob die Rathausspitze das Thema überhaupt vor Ablauf der noch bis November andauernden Umbauarbeiten der Oberkircher Hauptstraße aufruft, ist mehr als fraglich. »Oberbürgermeister Matthias Braun will die neu kalkulierten Gebührensätze, die teilweise weit über die bisherigen hinausgehen, in den Ausschüssen und im Gemeinderat diskutieren«, versichert der Pressesprecher. Eventuell werde der OB eine Gebührenanpassung aber erst dann vorschlagen, »wenn die Bauarbeiten für die Verschönerung der Innenstadt mit Rundling, also einschließlich Kirchplatz, komplett abgeschlossen sind«. Und das kann dauern: Denn mit dem Umbau des Kirchplatzes wird möglicherweise erst 2019 begonnen. Genaue Zeitpläne wurden von der Stadt noch nicht genannt.
Ob die Absetzung des Tagesordnungspunktes wegen der geäußerten Bedenken auch durch den Stadtmarketingverein erfolgt ist, liegt nahe. Im Vorfeld habe das Stadtoberhaupt diesbezüglich auch ein Gespräch mit den Vorsitzenden des Stadtmarketing Oberkirch geführt, betont Ulrich Reich auf Anfrage der Acher-Rench-Zeitung.
Das bestätigt auch Frank Hellstern: »Wir haben unsere Bedenken gegen die geplanten Gebührensätze vorgebracht. Auch weil wir der Meinung sind, dass die Gebühren zum Teil ambitioniert angesetzt wurden«, sagt der Stadtmarketingvereinsvorsitzende.
Auch sei der Zeitpunkt für eine derartige Diskussion ungünstig: Die Bauarbeiten in der Hauptstraße laufen noch bis November, sie verlangten Einzelhandel und Gastronomen viel ab. »Wir sollten allen Betroffenen ein bisschen Luft gönnen«, sagt Hellstern.
Es gehe zunächst darum, »etwas für die Auffüllung der Reserven« zu tun.
Noch Beratungsbedarf
Gebührenerhöhungen hält Hellstern ohnehin nur dann für sinnvoll, wenn sie eine Steuerungsfunktion haben, wie bei der Vergnügungs- oder Hundesteuer. In diesem Fall gibt die Satzung aber klar vor, was erlaubt ist und was nicht. So könne ein Geschäft gar nicht zehn Werbeschilder im Straßenraum aufstellen, weil das die Satzung ausschließe. »Dass die Verwaltung den Punkt abgesetzt habe, lag sicher nicht allein am Stadtmarketingverein«, vermutet Hellstern. Einige Stadträte hätten noch Beratungsbedarf gehabt.
Größere Beträge fließen über diese Gebühr ohnehin nicht ins Stadtsäckel: Die Einnahmen durch Sondernutzungen für die Außengastronomie im Jahr 2016 bezifferte Reich gegenüber der ARZ auf 5191 Euro.
Eingelenkt
Von Rüdiger Keller
Da hat die Oberkircher Verwaltungsspitze rechtzeitig die Kurve bekommen. Jetzt, mitten in der Umbauphase der Hauptstraße über Gebührenerhöhungen für Einzelhandel und Gastronomie nachzudenken, hätte nicht von Fingerspitzengefühl gezeugt. Die Stimmung in der Geschäftswelt bessert sich zwar spürbar je näher beim Haustraßenumbau der Tag der Fertigstellung kommt, dennoch haben Händler und Gastronomen in den vergangenen Monaten unter der Baumaßnahme gelitten und Geld eingebüßt. Die Erhöhung zeitlich deutlich zu verschieben, ist deshalb die richtige Entscheidung. Zur Refinanzierung der Millioneninvestition taugt diese Gebührensatzung ohnehin nicht.
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