Ehrenamtliche Betreuer für Menschen im Raum Achern
Was ist zu tun, wenn Menschen aus unterschiedlichsten Gründen wie Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit ihre ihnen persönlich zustehenden Rechte und Pflichten nicht mehr selbst wahrnehmen und ausüben können? In Achern gibt es dafür seit 25 Jahren die »Sozial Kompetenten Menschen« (SKM).
»Sie kommen doch wieder, wenn ich Sie brauche?« Der SKM-Mitarbeiter Franz Schülle stutzte etwas, lächelte und beantwortete die sorgenvolle Frage von Maria Caspar (95) mit einem klaren: »Selbstverständlich komme ich wieder«. Denn Franz Schülle ist einer der ehrenamtlichen Mitarbeiter der Acherner Gruppe mit Kürzel »SKM«, das für »Sozial Kompetente Menschen« steht und für Menschen, die seit 25 Jahren ehrenamtlich als rechtliche Betreuer die persönlichen Angelegenheiten von kranken, pflegebedürftigen und behinderten Mitbürgern wahrnehmen. »Auch bei uns benötigen immer mehr Menschen Hilfe zur Bewältigung ihres alltäglichen Lebens«, so Franz Schülle, der regelmäßig Maria Casper im Altenpflegeheim St. Franziskus besucht und ihr mittlerweile schon seit 15 Jahren als rechtlicher Betreuer hilfreich zur Seite steht.
So kann es sein, dass ein Betreuer nach offizieller Bestellung durch das Amtsgericht alle finanziellen und rechtlichen Dinge regelt, wenn etwa eine Person in ein Pflegeheim gehen muss und keine Angehörigen mehr hat. Gang zu den Ämtern, Kündigung des Mietvertrages, Auflösung der Wohnung oder Kontaktnahme mit der Pflegekasse und dem Sozialamt sind Aufgaben, die es dann zu entscheiden gilt und die mitunter viel Zeit in Anspruch nehmen. Betreuer und Ansprechpartner für jemand zu sein, kann ferner bedeuten, alle finanziellen Fragen und persönlichen Belange so verantwortungsvoll zu regeln, wie dies die betreffende Person für sich selbst entschieden hätte. Doch alle Entscheidungen des Betreuers müssen in Absprache und mit Zustimmung des Amtsgerichtes getroffen werden.
Die rechtliche Betreuung ist von Fall zu Fall verschieden, aber stets gemäß dem Betreuungsgesetz klar definiert, so dass der zuständige Betreuer auch eine genaue Umschreibung seiner Tätigkeit hat. Nicht einfach wird es, wenn es um Themen wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und letztlich darum geht, am Ende des Lebens Entscheidungen voll und ganz im Sinne der betreuten Person zu treffen.
Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage nach rechtlichen Betreuern sind im Ortenaukreis und in der Acherner Gruppe sozial kompetente und engagierte Frauen und Männer herzlich willkommen, so Geschäftsführerin des SKM Ortenau, Tanja Stahlhoff. Es finden regelmäßige Treffen statt, die dem Austausch von Erfahrungen sowie der Beratung und Hilfe bei Problemen und Schwierigkeiten dienen.
Sozial Kompetente Menschen
Wer sich über die Arbeit von SKM informieren will, kann dies bei der Jubiläumsfeier am Freitag, 15. September, um 18 Uhr, im Josefshaus in Achern. Im Mittelpunkt steht ein Vortrag von Lars Niesler, Direktor des Amtsgerichts Achern, über »Betreuungsrecht und Ehrenamt«. Anmeldung erbeten bis zum 12. September bei der SKM-Geschäftsstelle Ortenau, • 07 81 / 99 09 930.
Der SKM ist ein katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland, der auch auf Ortenau-Ebene als gesetzlicher Betreuungsverein anerkannt ist. Die erste Gruppe im Ortenaukreis wurde 1957 in Oberkirch gegründet und im Herbst 1992 entstand eine in Achern aufgrund des gestiegenen Bedarfs an Betreuung. Die Acherner Gruppe leitet Hermann Kopp, ihr gehören 34 Personen aus Achern und den umliegenden Gemeinden an, wobei derzeit 24 Mitarbeiter 57 rechtliche Betreuungen von Mitmenschen wahrnehmen. Alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und freiwillig.