Ottenhöfen im Schwarzwald

Entlastung nur auf Papier: Für Ottenhöfen bringt Kurtaxegesetz nichts

Joachim Eiermann
Lesezeit 3 Minuten
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13. December 2024
Blick in den Kurgarten Ottenhöfen: An der Meldepflicht für in- und ausländische Urlaubsgäste ändert sich im Achertal trotz einer Gesetzesänderung in der Praxis nichts.

Blick in den Kurgarten Ottenhöfen: An der Meldepflicht für in- und ausländische Urlaubsgäste ändert sich im Achertal trotz einer Gesetzesänderung in der Praxis nichts. ©(c) Joachim Eiermann Achern

Trotz der Streichung der Meldepflicht für deutsche Urlaubsgäste bleibt in Ottenhöfen alles wie gehabt. Das vierte Bürokratie-Entlastungsgesetz bringt nicht weniger Aufwand mit sich.

Die Tinte unter dem vierten Bürokratie-Entlastungsgesetz der Bundesregierung ist kaum trocken, da musste sich der Gemeinderat Ottenhöfens am Mittwochabend mit einem daraus resultierenden bürokratischen Akt befassen: der Änderung der Kurtaxesatzung.

Durch das Gesetz entfällt ab 2025 die bundesrechtliche Meldepflicht von deutschen Staatsangehörigen, die in Hotels, Gästehäusern, Pensionen oder auf dem Campingplatz übernachten. An der geübten Praxis ändert die vermeintliche Entlastung jedoch nichts. Denn die hiesigen Betriebe (Amtsdeutsch: Beherbergungsstätten) werden keineswegs von bürokratischer Last befreit, wenn die Meldepflicht nur noch für Urlauber anderer Nationalitäten gilt.

Daten weiterhin notieren

Die Gastgeber des Mühlendorfs müssen auch weiterhin die Daten ihrer deutschen Kunden notieren, damit sich nach dem Kommunalabgabenrecht die Kurtaxe von zwei Euro pro Nacht und Person erheben lässt. Die Angaben sind auch Voraussetzung, damit die Beherbergten in den Genuss der Konus-Gästekarte gelangen für die kostenlose Nutzung des Nahverkehrs während ihres Aufenthalts.

„Für die Gäste verändert sich nichts, nur die Grundlage ändert sich“, stellte Bürgermeister Jürgen Decker (CDU) klar. Der Gemeinderat war angehalten, die Kurtaxesatzung der geänderten Meldepflicht anzupassen, um weiterhin auf die Daten inländischer Gäste zugreifen zu können. Bei dieser Gelegenheit wurde ein weiterer Passus neu formuliert. Von der Kurtaxe befreit sind neben Kindern und Jugendlichen auch Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 70 Prozent. Auf Anregung des Landratsamts wurde deren Befreiung nunmehr rechtssicher formuliert.

Weitgehend frei von Schnee hatte sich Ottenhöfen im Winter präsentiert. Die privaten Winterdienstleister des Mühlendorfs, die den Bauhof unterstützen, waren lediglich 36 Stunden im Einsatz, in den Wintern davor im Schnitt rund 140 Stunden. Ob es schneit oder nicht: Den Einsatzkräften entstehen Fixkosten, um die Fahrzeuge auszurüsten sowie Schneepflug, Streuer und andere Geräte vorzuhalten.

1500 Euro pro Winter

Der Gemeinderat ging mit dem Vorschlag der Verwaltung konform, eine Pauschale von 1500 Euro pro Wintersaison einzuführen, um eine Gleichbehandlung mit den Dienstleistern umliegender Gemeinden herzustellen. In Ottenhöfen sind in diesem Bereich drei Personen tätig. Außerdem wurden die Stundensätze für den Winterdienst um 10,5 Prozent erhöht, nachdem sie drei Jahre lang unangetastet geblieben waren.

Die Freihaltung der Landschaft ist der Kommune ebenfalls etwas wert. „Wir fördern unsere Landwirtschaft auch in diesem Jahr wieder mit verschiedenen Programmen“, gab Bürgermeister Decker zu verstehen. So werden in Kürze 29.337 Euro an die Beteiligten ausgeschüttet, zu etwa zwei Dritteln von der Gemeinde finanziert, zu einem Drittel vom Ortenaukreis.

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