Erfüllt Haslacher Larmschutzwand ihre Funktion?
Seit Jahren ist die Lärmschutzwand des Bebauungsplans „Spitzbünd“ immer wieder Thema im Haslacher Ortschaftsrat.
Mal gab es Klagen von Anliegern der anderen Straßenseite, dass die Gabionenwand, die das Neubaugebiet gegen Lärm von der L 88 abschirmen soll, jetzt den Schall Richtung Süden zurückwirft. Dann wurde auch mehrfach aus dem Rat nachgefragt, ob dieses Bauwerk abgenommen wurde und von wem, auch die Kosten sorgten zuletzt wieder für Diskussionsstoff.
Offensichtlich hatte Ortsvorsteher Jürgen Mußler den Mitgliedern des Gremiums einiges schon unter anderem per Mail erläutert, dennoch, das zeigte die Sitzung am Mittwochabend, besteht noch Klärungsbedarf. So berichtete Karl-Heinz Käshammer, er sei erneut von Bürgern darauf angesprochen worden, dass die Gabionenwand nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde und deshalb ihre Funktion nicht richtig erfüllt. Daraufhin habe er bei der Stadtverwaltung Akteneinsicht beantragt, man habe daraufhin eine detaillierte Begründung verlangt und auf mögliche Kosten verwiesen. Er selbst habe mit Hinweis auf sein Informationsrecht auf Einsichtnahme in die Akten verlangt und seither keine Rückmeldung mehr erhalten. Er forderte deshalb dazu auf, die noch offenen Fragen in einer öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates zu klären. Unter anderem gehe es um die Abnahme dieser Gabionenwand und die detaillierte Übersicht zu den Kosten. „Die Kosten der Lärmschutzwand waren in die Erschließungskosten eingepreist“, betonte Mußler. Seiner Erinnerung nach seien die tatsächlichen Baukosten dann höher gewesen als in den Bauplatzpreis eingerechnet war, den habe man aber natürlich nachträglich nicht mehr anheben können. Da offensichtlich noch weiterer Informationsbedarf besteht werde er nachhaken und die Ergebnisse auch vorlegen.
Rebflächen verpachtet
Zum Auftakt der Sitzung hatte sich der Ortschaftsrat mit der Neuvergabe von Pachtverträgen zu befassen. Wie Mußler berichtete, waren ein Rebgrundstück im „Hafeloch“ mit 24,4 Ar und ein weiteres am „Klingelberg“ mit 26,95 Ar zurückgegeben worden. Es gab Interesse von anderen Winzern aus dem Ort, so Mußler, die akzeptierten, dass für die frei gewordenen Flächen direkt angrenzende Pächter bevorzugt werden sollen. Dies zeige das gute Miteinander und die Kommunikation der örtlichen Landwirtschaft, freute sich der Ortsvorsteher, die Vergabe an die beiden Bewirtschafter der benachbarten Rebflächen erfolgte einstimmig.