Sasbachwalden

Flüchtlingsunterkunft: Widerspruch aus Sasbachwalden

Michaela Gabriel
Lesezeit 3 Minuten
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19. Februar 2016
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Ist es sinnvoll und vor allem rechtens, bis zu 993 Flüchtlinge im Bel Air in Sasbachwalden unterzubringen? ©Archivfoto: Matthias Heidinger

Ein deutliches Nein sagt die Gemeinde Sasbachwalden zum Antrag des Regierungspräsidiums auf Nutzungsänderung des Hotels Bel Air in eine Flüchtlingsunterkunft. Das Regierungspräsidium will dort bis zu 993 Menschen unterbringen.
 

Bürgermeister Valentin Doll hat in Absprache mit seinen drei Stellvertretern bereits reagiert und der Baurechtsbehörde beim Landratsamt geschrieben, dass das Einvernehmen der Gemeinde nicht erteilt wird. Auch die Anwohner wehren sich. Ihr gemeinsamer Widerspruch wurde von 60 Personen unterzeichnet.

Grund für die schnelle Reaktion aus dem Rathaus ist die kurze Frist, die der Gemeinde nach dem Baugesetzbuch für eine Antwort auf eine solche Anfrage bleibt. Sie liegt nicht wie in den meisten Fällen bei zwei Monaten, sondern bei einem Monat, wurde der Bürgermeister aufgeklärt. Und sie beginnt nicht dann zu laufen, wenn die Baurechtsbehörde die Gemeinde zur Stellungnahme auffordert, sondern schon an dem Tag, an dem der Antrag im Rathaus vorliegt. Und wenn sie verstrichen ist und keine Stellungnahme der Gemeinde vorliegt, dann wird dies als Einverständnis gewertet – so sind die Spielregeln.

Lange angemahnt

Seit September 2015 bringt das Regierungspräsidium im stillgelegten Hotel Bel Air am Brandrüttel Flüchtlinge unter – ohne die Gemeinde je um Erlaubnis gefragt zu haben. Am 21. Januar bekam Valentin Doll schließlich den lange angemahnten Antrag auf Nutzungsänderung (wir berichteten). Auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 3. Februar konnte er das Thema nicht nehmen, weil er noch keinen Rechtsrat eingeholt hatte. Mit der Stellungnahme bis nach der Gemeinderatssitzung am 24. Februar warten konnte er auch nicht.

»Die Frist ist gewahrt«

Zusammen mit seinen Stellvertretern aus den Reihen des Gemeinderats habe er formuliert, was man an Argumenten habe. »Die Frist ist gewahrt. Wir lehnen den Antrag ab«, so Valentin Doll. 

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Das gesamte Ratsgremium sei darüber bereits informiert. Ein Grund für die Ablehnung seien mögliche Schadenersatzklagen, etwa für den Wertverlust von Grundstücken und Immobilien im Umfeld der Sammelunterkunft. Auf insgesamt drei Seiten habe man noch weitere Gründe für die Ablehnung genannt.

Drei Seiten umfasst auch der Widerspruch der Anwohner auf dem Brandrüttel. Der Antrag des RP »verletzt massiv die nachbarlichen Interessen und gefährdet die Sicherheit von Flüchtlingen und Anwohnern auf unverantwortliche Weise«, steht in dem ­Schreiben, das der Redaktion vorliegt. »Wir haben Verständnis dafür, dass Hilfe geleistet werden muss«, schreiben die Sprecher der Anwohner: »Die Lasten können aber nicht derart unverhältnismäßig auf den Schultern weniger verteilt werden!« 

Lasten für Anwohner

Wie dem Widerspruch zu entnehmen ist, sind diese Lasten nicht gering für die rund 170 Bürger, die in der Gegend um die Erstaufnahmeeinrichtung leben.

Angeführt wird beispielsweise die Verletzung der Privatsphäre auf den meist offenen Grundstücken. Mehrere private Anwesen wurden inzwischen mit Bauzäunen gegen unbefugtes Betreten gesichert. Ihre Nutzung sei kaum noch möglich, heißt es. Auch Verschmutzungen, Lärmbelästigungen und Geruchsbelästigungen aus der Kanalisation werden angeführt. Die Anwohner bezweifeln, dass die Wasser- und Abwasserleitungen für die Personenzahl ausgelegt ist, die untergebracht werden soll. Die Stellplätze in der Straße seien außerdem nicht ausreichend, zumal die Tiefgarage des Hotels nicht mehr zum Parken zur Verfügung stehen soll, so die Anwohner weiter.

Außerdem werden soziale Risiken und Sicherheitsrisiken angeführt, die mit der Flüchtlingsunterkunft verbunden seien. Die Anwohner fürchten, dass es zu Aggressionen oder auch zu einem Angriff auf die Einrichtung kommen kann und dass in Notfällen Notarzt, Polizei und Feuerwehr nicht schnell genug vor Ort sein könnten. 

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