Frau von Kiste getroffen: Prozess vor dem Acherner Amtsgericht
Wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung hat das Amtsgericht Achern einen 70-jährigen, zuvor unbescholtenen Mann zu einer Geldstrafe verurteilt.
Am zweiten Verhandlungstag wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung erhoffte sich Richterin Saskia Flügler am Amtsgericht Achern etwas mehr Klarheit, denn in dem Verfahren stand nun mal Aussage gegen Aussage.
Beim ersten Termin hatten sich Kläger und Beklagter gegenseitig der Lüge geziehen und sich unversöhnlich und mächtig aufgebracht gezeigt. Beteuerungen auf Seiten des Beklagten („Ich schwöre es auf meine Enkel!“), wie Fassungslosigkeit auf der des Klägers wegen der vielen „Lügen“ („Das ist die Höhe des Gipfels!“) hatten keinem von beiden mehr Glaubwürdigkeit verleihen können, und so waren für den Fortsetzungstermin noch zwei weitere Zeugen geladen worden.
Die alles entscheidende Frage war, wer die Kisten durch den Flur geworfen hatte, die schließlich die Frau des Klägers am Auge getroffen und ihr eine Prellung am Jochbein beschert hatte. Möbel standen im Flur des Hauses herum, in dem sie mit ihrem Mann einen Eissalon betreibt. Doch die gehörten – nach den Schilderungen des Angeklagten – dort nicht hin. Er schaut dort schon seit Jahren als eine Art Hausmeister nach dem rechten und scheint – wiederum nach Schilderungen des Klägers – übermäßig beflissen zu seien, was den Hausfrieden schon des Öfteren gestört hatte.
Der Angeklagte, ein rüstiger und recht eloquenter 70-jähriger Rentner, gab offen zu, dass er mit „Junge, pass auf, dass wir uns nachts nicht über den Weg laufen!“ dem Mann gedroht hatte, wies aber ansonsten die Anschuldigung, die Kisten geworfen zu haben, zurück. Er beschuldigte hingegen den Ehemann der Geschädigten, die Kisten aus Ärger über die Ermahnungen wegen des herumstehenden Mobiliars wutentbrannt durch die Gegend geworfen und damit zufällig seine Frau getroffen zu haben. Und die hatte gleich darauf die Polizei alarmiert. Warum sie das hätte tun sollen, wo sie doch vom eigenen Mann getroffen worden war, beschäftigte freilich auch Richterin und Staatsanwalt.
Schlagabtausch
Der nun geladene Polizeibeamte, der seinerzeit die Anzeige aufgenommen hatte, vermochte im Zeugenstand zwar auch keinen Hinweis auf den „Kistenwerfer“ geben, wies aber auf einen beiderseitigen Schlagabtausch der Parteien im engen Flur des Hauses hin, der zumindest verbal nichts zu wünschen übriggelassen habe. Erwartungsgemäß mochte auch die zweite Tochter des Angeklagten in ihrer Aussage den Vater nicht belasten, sondern sie bestätigte nur die Heftigkeit der Auseinandersetzung wegen des offensichtlichen Chaos im Hauseingang. „Sie haben sich nur angeschrien!“, erklärte sie.
Verteidiger Jörg Becker regte daraufhin eine Einstellung des Verfahren nach § 153a an (gegen Geldauflage), doch da machte der Staatsanwalt nicht mit, denn – so seine Argumentation – es stehe ja immerhin noch die Bedrohung des Angeklagten im Raum, die er ja selbst eingestanden habe. Er hielt dem Angeklagten sowohl sein Geständnis zugute, als auch dass er noch keine Vorstrafen aufzuweisen hatte und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 20 Euro. Damit konnte sich auch der Verteidiger arrangieren, allerdings erst nach eigehender Beratung mit seinem Mandanten, der nach wie vor seine Unschuld beteuerte.
Die Richterin entsprach in ihrem Urteil der Forderung des Staatsanwalts.