Freistetter Rat will Vergnügungsstättenkonzept anpassen
Mit einer Satzungsänderung, die den Bau einer Spielhalle im Gewerbegebiet Groß Bahnwörtel ermöglichen soll, traf der Bezirksbeirat eine wichtige Entscheidung. Hintergrund ist der gesetzliche Rahmen.
Soll die Stadt Rheinau ihr Vergnügungsstättenkonzept ändern, so dass der Bau einer Spielhalle im Freistetter Gewerbegebiet Groß Bahnwörtel grundsätzlich möglich ist? Mit dieser Frage beschäftigte sich am Dienstag der Bezirksbeirat. Im Satzungsbeschluss vom April 2013 ist unter »Art der baulichen Nutzung« ausgeführt, dass Vergnügungsstätten wie Spielhallen im betreffenden Gewerbegebiet ausgeschlossen sind, da derartige Einrichtungen der Struktur und dem Preisgefüge in dem Areal widersprechen.
Umdenken eingesetzt
Inzwischen ist aber ein Umdenken eingekehrt. Im Beschlussantrag der Stadtverwaltung wird der Bezirksbeirat aufgefordert, darüber zu beraten, ob der Bebauungsplan dahingehend geändert werden kann, dass Vergnügungsstätten, und im speziellen Fall der Bau einer Spielhalle auf einer Fläche von 15 bis 20 Ar, ermöglicht werden. Hintergrund seien mehrere diesbezügliche Anfragen an die Stadtverwaltung.
Ein Totalausschluss im gesamten Stadtgebiet sei nicht möglich, weil dies eine Verhinderungsplanung darstelle. Bauamtsleiter Roland Mündel ergänzte, dass eine Stadt von der Größe Rheinaus eine derartige Einrichtung nicht ganz verweigern könne: »Die Betreiber derartiger Vergnügungsstätten kennen die Bauordnung sehr genau, eine Verhinderung wäre juristisch kaum durchsetzbar.«
Man habe mögliche Standorte identifiziert, an denen Vergnügungsstätten am ehesten verträglich seien. Im Gewerbegebiet Groß Bahnwörtel seien städtebauliche Konflikte aufgrund der Lage in zweiter Reihe zur L 87 am geringsten.
Gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltung empfahl der Bezirksbeirat dem Gemeinderat, den Bebauungsplan Groß Bahnwörtel zu ändern, so dass Vergnügungsstätten im »Ausnahmefall« genehmigt werden können. Die Entscheidung fiel mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung.
Immer noch Handhabe
Auf Nachfrage von Engelbert Braun (CDU/FWG) bestätigte Roland Mündel zuvor, dass eine Gewerbeansiedlung im Groß Bahnwörtel immer Vorrang habe und eine zweite Vergnügungsstätte dort nicht genehmigt werde. »Wir haben beim Grundstücksverkauf und beim Bauantrag Entscheidungsgewalt, zumal es sich um eine Ausnahmeregelung und keine allgemeine Regelung handelt«, verwies Christian Dusch (CDU/FWG) auf die Entscheidungshoheit von Bezirksbeirat und Gemeinderat.
Am Rande/Zwei Bausachen
Dem Bauantrag zur Aufstellung von drei Raumcontainern in der Werftstraße stimmte der Bezirksbeirat einstimmig zu. Abgelehnt wurde die Bauvoranfrage zum Abbruch einer Garage und Neubau eines Einfamilienhauses in der Bahnhofstraße 12. Unklarheiten beim Bebauungsplan waren die Gründe. he