Gemeinderat vertagt Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Umstrittene Entscheidung: Der Rheinauer Gemeinderat beschloss am Mittwoch, die Aufhebung des Sperrvermerks zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Rheinau Mitte zu verschieben.
„Heute Abend können wir mit einem positiven Beschluss einen weiteren bedeutsamen Schritt in die wichtige Weiterentwicklung unserer Gesamtstadt Rheinau gehen. Gemeinsam mit der Bevölkerung aus allen Stadtteilen haben wir in einem sehr arbeitsreichen Prozess über mehrere Jahre das Stadtentwicklungskonzept entwickelt“, führte Bürgermeister Michael Welsche ein. Ein Wunsch sei die „Rheinau-Mitte“ als Entwicklungsfläche.
Am 16. Oktober 2019 hatte das Gremium mehrheitlich dem städtebaulichen Entwurf für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt. Zentrale Infrastrukturmaßnahmen wie Kindergarten, Feuerwehr und Bauhof wurden als wichtige Projekte angesehen, während die Planung für Sport- und Freizeitplanung nicht so dringend gesehen wurde. Daher wurde zur Haushaltsplanung 2020 für die Bereitstellung der Haushaltsmittel ein Sperrvermerk festgelegt, um vor der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zu prüfen, ob es möglich ist, dass Bauabschnitt 1 mit Festsetzungen konkret und Bauabschnitt 2 und 3 als öffentliche Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen werden.
Die Verwaltung sieht die Möglichkeit, für die „Rheinau-Mitte“ zwei Bebauungspläne aufzustellen: zum einen der Bebauungsplan „Rheinau-Mitte/Süd“ (Bauabschnitt I) mit qualifizierten Festsetzungen zum Satzungsbeschluss für Wohnbebauung, Bauhof, Feuerwehr, Polizei und DRK, Kindergarten, zentralen Busbahnhof sowie weitere gewerbliche Flächen; zum anderen der Bebauungsplan „Rheinau-Mitte/Nord“ (Bauabschnitt II und III) ohne qualifizierte Festsetzung.
„Wichtig ist, dass für diesen Bereich im Hinblick auf eventuelle Bodenspekulationen eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht erlassen wird“, sagte Welsche. Die Auftragssumme für das Bebauungsplanverfahren beläuft sich mit dem Büro Schreiberplan, dem Umweltbericht und besonderen Leistungen auf 84 028 Euro. Im Haushalt sind mit Sperrvermerk 94 000 Euro eingeplant. Bezüglich des Grunderwerbs verhandelt die Verwaltung noch mit fünf Grundstückseigentümern. „Da uns bereits die Corona-Pandemie in zeitlichen Verzug brachte, sollten wir jetzt mit der Auftragsvergabe beginnen und nicht nochmal abwarten“, appellierte der Schultheiß.
Lediglich vertagen
„Unsere Fraktion ist gespalten, was die Aufhebung des Sperrvermerks zum jetzigen Zeitpunkt angeht“, sagte Annette Fritsch-Acar (CDU/FWG und FDP). Durch Corona habe sich einiges verändert, man kannte den Haushaltszwischenbericht bisher nicht und hätte vor einer Entscheidung gerne die Klausurtagungen abgewartet. „Dies soll ein Jahrhundertprojekt werden, dann kommt es nicht auf drei Monate an.“ Sie beantragte, die Aufhebung des Sperrvermerks auf die Dezember-Sitzung zu vertagen. Das Projekt werde dabei nicht infrage gestellt.
„Das war der Wunsch der Bevölkerung und die Vorgängerräte haben sich wirklich Gedanken gemacht“, konterte Horst Siehl (SPD/FW) und fragte, was eine Verschiebung bringen sollte. Dem schloss sich Achim Feurer (IG Handel) an, der sich für den Abend den Abschluss aller drei Baugebiete vorstellen konnte. „Seit sechs Jahren diskutieren wir darüber, hatten x Ausschusssitzungen und Bedenken hätte man längst ausräumen können“, argumentierte er.
Der Baubeginn könnte Ende 2023 sein, wenn man zeitnah beginne, erklärte Welsche, während sich Stefan Durban (CDU/FWG und FDP) bei den Millionenbeträgen fragte, wie sich Corona, die kommende Rezession und der fehlende Aufschwung auf die Stadtfinanzen auswirkt, und Robert Reifschneider (CDU/FWG) ansprach, dass es noch jede Menge andere Probleme gebe.