"Generelles Update des Grundgesetzes ist nicht notwendig"
Der 70. Geburtstag des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland war der Acherner Ökumene Anlass für einen festlichen Gottesdienst mit Gastredner Wolfgang Rohrhuber vom Bundesgerichtshof.
»Die Würde des Menschen ist unantastbar«, stellte Pfarrerin Renate Müller-Krabbe den zentralen Gedanken der heutigen Verfassung in den Mittelpunkt der Einführung. Damals wie heute sei der Gottesbezug in der Verfassung keinesfalls unumstritten. Mit den Teilnehmern des Gottesdienstes am Freitag in der Christuskirche hieß die Pfarrerin Wolfgang Rohrhuber, Leiter der Abteilung EDV und Dokumentation im Bundesverfassungsgericht und Mitglied eines Kirchengemeinderats in Karlsruhe, willkommen.
Musikalisch setzte der von Luca Hasenburg geleitete Posaunenchor der Christusgemeinde die erste Fanfare zur Geburtstagsfeier, Vertreter des Acherner Ökumenekreises und Pfarrer Martin Karl von der katholischen Kirche trugen Texte und Gebete zum Beitrag der christlichen Kirchen für Gesellschaft und Staat vor. »We Shall Overcome« intonierte die von Fritz Beck geleitete Musikgruppe »Beckground«.
»Nichts ist beständiger als der Wandel«, mag eine heutige Überschrift zum als Übergangsverfassung geplanten Grundgesetz lauten, meinte Wolfgang Rohrhuber. Die Letztabstimmung des heutigen Musterbeispiels einer Verfassung für eine demokratische und parlamentarische Republik habe der von Konrad Adenauer geleitete Parlamentarische Rat bewusst am 8. Mai 1949, dem Tag des Endes der Herrschaft des Nationalsozialismus in Deutschland, vorgenommen. In einer Rekordzeit von 63 (Arbeits-)Tagen hatten die 66 Väter und vier (!) Mütter des Grundgesetzes zuvor das Grundgesetz seit dem 1. September 1948 erarbeitet. »Sehr zurückhaltend« sei die Reaktion der Öffentlichkeit gewesen.
Heute sei ein regelrechter »Hype« ums Grundgesetz zu erkennen. Nach der Wiedervereinigung 1989 sei bedauerlicherweise die Chance zur Neuformulierung einer Verfassung verpasst worden. »Es hätte uns keinen Zacken aus der Krone gebrochen. Für die gemeinsame Identität von West und Ost wäre es gut gewesen.«
Kritisch setzte sich der Redner mit der aktuellen Frage nach einem »Update« des Grundgesetzes auseinander. Rohrhuber warnte vor den geforderten plebiszitären Elementen mit dem Hinweis auf den vielfach als »Vater des Grundgesetzes« gewürdigten Carlo Schmid, nach dem Plebiszite eine »Prämie für Demagogen« seien.
Offene »Leitplanken«
Da die Väter und Mütter die »Leitplanken« für die Gesetzgebung klar und knapp, aber auch ausreichend offen formuliert hätten, sei ein generelles Update nicht notwendig, so Wolfgang Rohrhuber. Dennoch führte der Redner zwei (Geburtstags-)Wünsche auf. Das Wahlrecht solle deutlicher verankert werden, das zeige alleine der Blick auf die Entwicklungen im Osten Europas. Nicht weniger müsste auch die Stellung des Bundesverfassungsgerichts klarer verankert werden. »Die Rahmenbedingungen könnten nach heutigem Recht mit einfacher Mehrheit des Bundestags verändert werden.«