Geplante Bebauung des Bosch-Areals in Freistett nimmt Hürde
Mit der geplanten Bebauung des Bosch-Areals soll in Freistett ein großes Neubaugebiet entstehen. Die ersten Hürden nahm das Vorhaben am Dienstag im Bezirksbeirat.
Grünes Licht gab der Bezirksbeirat am Dienstag für den Bebauungsplanentwurf »Neuländ II«. Bei der Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen mehrere Anregungen ein. »Wenn wir heute und morgen eine Zustimmung erteilen, können wir bei diesem zukunftsweisenden Großprojekt einen weiteren großen Teilschritt gehen«, führte Bürgermeister Michael Welsche mit Blick auf die Gemeinderatssitzung am Folgetag ein. Philipp Reinders vom Büro FSP Stadtplanung und Gisela Stötzer vom Büro Stötzer Landschaftsarchitekten stellten die Änderungen im Bebauungsplanentwurf und die Grünordnungsplanung vor.
Die einstige Zigarrenfabrik soll umgebaut und die meisten Gebäude auf dem Bosch-Areal sollen abgerissen werden. Im geänderten Entwurf ist der geplante Wendehammer im Nordwesten hinter der Zigarrenfabrik linksläufig und die Straßenränder, Kurvenradien und Wendehammer wurden im Plan so umgesetzt, dass auch ein dreiachsiges Müllfahrzeug durch kommt. Neu sind auch die privaten Stellplätze im südöstlichen Bereich der Punkthäuser, so dass zwischen dem Gehweg und der sieben Meter breiten Straße eine Reihe mit Stellplätzen und Bäumen umgesetzt werden soll. Die alten Obstbäume im Nordosten sollen erhalten werden und die Wandhöhe wurde auf neun Meter festgelegt. Die Belange der Landwirtschaft wurden als vorrangig mit aufgenommen sowie dass die landwirtschaftlichen Emissionen hinzunehmen sind. Zum Schutz vor Spitzmittelabtrift wurden zehn Meter Abstand vom Baufenster bis zur Ackerfläche festgesetzt.
Kaum Gewerbelärm
Zum naturschutzfachlichen Ausgleich und Artenschutz wurden eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung gemacht und eine artenschutzrechtliche Untersuchung vorgenommen. Schalltechnische Untersuchungen belegen, dass der Gewerbelärm deutlich unter dem Schwellenwert liegt. Bezüglich des Verkehrslärms gab es Überschreitungen, so dass passive Schallschutzmaßnahmen empfohlen wurden, die jetzt verbindlich sind. Festgelegt wurde auch, dass Bodenbeläge von Stellplätzen, Zufahrten und Hofflächen wasserdurchlässig sein müssen. Bezüglich Altlasten sind die Ackerflächen unbedenklich. Für das Bosch-Gelände laufen derzeit die Untersuchungen. »Da wären Altlasten im Boden gut möglich, wo man entsprechende Maßnahmen umsetzten müsste«, so Reinders. Die Ergebnisse müssen vor dem Satzungsbeschluss vorliegen. Nach dem Bestandsschutz haben bestehende Gewerbebetriebe keine Einschränkungen zu erwarten.
Ein Bürger sah die Planungshöhe als kritisch an. Entsprechend der Zielplanung wie der Errichtung von Punkthäusern oder einem Pflegeheim seien allerdings entsprechende Höhen, die sich am Bestand der Wohnbebauung in der Umgebung orientieren, städtebaulich vertretbar, meinte Reinders. Was »städtebaulich vertretbar« ist, wollte Klemens Zimmer (SPD/FW) genauer definiert haben. Der Bebauungsplan habe gewisse Ziele mit Pflegeheim und Mietwohnungsbau und auf der anderen Seite den Einfamilienhauscharakter, erklärte Bauamtsleiter Roland Mündel. Der Mix wurde so aufgenommen, dass er mit der jeweiligen Umgebung korrespondiere.
Grünordnungsplan
Die wesentlichen Grundzüge des Grünordnungsplanes erläuterte Gisela Stötzer. Ihr war wichtig, das zukünftige Baugebiet, das größtenteils von Siedlung umgeben ist, mit Fuß- und Radwegen zu integrieren und mit Grünstrukturen zu durchsetzen. Ein wichtiges Element sei die grüne Fuge von Ost nach West als grüne Mitte mit Spielplätzen und Aufenthaltsqualität. Im Norden sei ebenfalls ein grünes Band geplant und jedes Grundstück erhalte einen Baum. Das Defizit soll durch das Öko-Konto der Stadt Rheinau abgelöst werden.
»Wie das Öko-Konto wieder gefüllt werden kann, wird Thema in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen sein«, so Welsche. em