Helmlinger Rat billigt Kieswerk-Pläne

Das Rheinkieswerk in Helmlingen beantragt den Rückbau des Werksgeländes, um den Kiesabbau in den nächsten 16 Jahren zu sichern. ©Thomas Hartmann
Rheinau-Helmlingen. „In der Massenbilanz können in den nächsten 16 Jahren über drei Millionen Kubikmeter Kiese abgebaut werden. Dies entspricht einer jährlichen Abbaumasse von 200.000 Kubikmetern“, stellte Joachim Corbe vom Ingenieurbüro Wald und Corbe am Montag in der Sitzung des Ortschaftsrats den Abbaurahmen vor. Zwei Drittel liegen auf Rheinauer Gemarkung, den Rest teilen sich die Stadt Lichtenau, das Land Baden-Württemberg und die Forstverwaltung.
Der Abbau des Werksgeländes war bereits im März 2003 genehmigt worden. Die Genehmigung war bis Ende 2017 befristet. Diese Frist ist verstrichen und daher ein neuer Antrag nötig. Die Frist wurde nicht eingehalten, da zwischenzeitlich der Abbau im Gewann Gayling angestrebt wurde. „Dies war im Regionalplan zunächst als Vorrangfläche für den Kiesabbau enthalten, wurde in der Endfassung dann aber wieder herausgenommen“, erklärte dazu Corbe. Somit war keine Genehmigung für den Kiesabbau im Gayling mehr möglich.
Erneuter Antrag
Das Rheinkieswerk kam wieder auf die ursprünglich genehmigte Abbaufläche des Werksgeländes zurück. Allerdings ist hierfür ein neuer Antrag mit sämtlichen umfangreichen Naturschutz- und umweltrelevanten Gutachten und Nachweisen erforderlich. Der wasserrechtliche Antrag liegt bereits beim zuständigen Landratsamt vor. Corbe stellte die Maßnahmen im Einzelnen vor: den Abbau des Werksgeländes auf einer Fläche von 4,6 Hektar, die Errichtung eines temporären Kieswerks, die Anpassung der Konzessionsgrenze mit flacher Böschung aufgrund abgebrochener Steilböschung im südwestlichen Bereich, die Errichtung einer Flachwasserzone durch Aufspülung im nördlichen See und die Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser zum Waschen des Kieses. „Auf der Fläche des Werksgeländes entwickelt sich ein sehr günstiges Verhältnis der zu entnehmenden Kiese gegenüber der Fläche.“
Zwischen Rheinseitengraben und jetzigem Werksgelände wird ein temporäres Kieswerk erstellt, das nach Beendigung des Kiesabbaus wieder zurückgebaut wird. Gegenüber der bereits genehmigten Planung von 2003 wird aus der vorgesehenen Aufforstungsfläche für Wald im nördlichen See nun eine Flachwasserzone. „Dies bedeutet, dass diese Waldfläche an anderer Stelle ausgeglichen werden muss“, bestätigte Corbe, dass diese Fläche noch nicht festgelegt worden ist. Dafür ist die geforderte Fläche an Flachwasserzonen mit zehn Prozent der Seefläche erfüllt.
„Die Ausgleichsflächen sind nicht eigentümerabhängig“, antwortete Werner Spang vom Wieslocher Ingenieurbüro auf Nachfrage. Sinnvoll sei hier eine ortsnahe Fläche auf Rheinauer oder Lichtenauer Gemarkung. Aus seinem Gutachten geht unter anderem hervor, dass 70 Nistkästen für Vögel und 68 Fledermauskästen nötig werden.
Kritisch hinterfragt
Keinen Sinn sah der Rat zum Antrag auf Verschließen zweier Schluten zwischen Baggersee und Rench. Aus Sicht des Regierungspräsidiums Freiburg sollen damit die Belange des Hochwasserschutzes, der Gewässerunterhaltung und der Gewässerausbau nicht beeinträchtigt werden. Gemeint sind die Vermeidung von Wassereintrübungen in der Rench, die Minimierung des Nähr-stoffeintrags und Fehlleitungen von Fischen.
„Im Hochwasserfall werden die verschlossenen Schluten überflutet“, bestätigte Corbe auf Nachfrage. Bereits verschlossen sind die ehemalige Schiffszufahrt und der Dükerzulauf. Für das Verschließen der zwei Schluten liegen zwei Varianten vor. Das Verfüllen mit Kies- und Erdmaterial mittels kleinem Traktorfuhrwerk wird hier favorisiert. Die Alternative stellt das Überspülen mittels Saugbagger dar.