Achern / Oberkirch
HINTERGRUND
Karsten Bosch
08. August 2008
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Natura-2000-Verträglichkeit: »Bereits im Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans war (…) eine Natura-2000-Verträglichkeitsuntersuchung inklusive (…) Alternativendiskussion gefordert worden. (…) Die Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung müsste nun (…) im aktuellen Verfahren erfolgen. In den Planungsunterlagen findet sich jedoch der Hinweis, dass Alternativen ›aufgrund der … Vorgaben des Flächennutzungsplans … nicht gegeben‹ seien. Die Prüfung zumutbarer Alternativen ist jedoch (…) vorgeschrieben. Beim gegenwärtigen Stand könnte eine durch die Untere Naturschutzbehörde durchzuführende Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung die Verträglichkeit des B-Plans mit den Schutzzielen (…) nicht feststellen, wodurch der Plan unzulässig wäre.«
Landschaftsschutzgebiet: »Beim Ortstermin mit dem Naturschutzbeauftragten wurde (…) eine Gebäudeplatzierung gefordert, die die Sichtbeziehungen auf das Gebäude minimiert. Die gegenwärtige Planung sieht jedoch das genaue Gegenteil vor. (…) Diese weithin sichtbare Bebauung in der geplanten Größenordnung würde zu einer Verunstaltung des Landschaftsbildes (…) führen. Die erforderliche Befreiung von den Verboten der Schutzgebietsverordnung könnte nicht erteilt werden.«
Konzeption: »Die (…) Konzeption halten wir in dieser Größenordnung für problematisch. Obwohl eine Sonderbaufläche ›Sport-/Paragliding‹ im Bereich Rossbühl (…) nach wie vor grundsätzlich mitgetragen werden kann, ist eine Prüfung der (…) genannten Punkte zwingend notwendig, da ansonsten die vorliegende Konzeption am geplanten Standort abgelehnt werden muss.«
Natura-2000-Verträglichkeit: »Bereits im Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans war (…) eine Natura-2000-Verträglichkeitsuntersuchung inklusive (…) Alternativendiskussion gefordert worden. (…) Die Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung müsste nun (…) im aktuellen Verfahren erfolgen. In den Planungsunterlagen findet sich jedoch der Hinweis, dass Alternativen ›aufgrund der … Vorgaben des Flächennutzungsplans … nicht gegeben‹ seien. Die Prüfung zumutbarer Alternativen ist jedoch (…) vorgeschrieben. Beim gegenwärtigen Stand könnte eine durch die Untere Naturschutzbehörde durchzuführende Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung die Verträglichkeit des B-Plans mit den Schutzzielen (…) nicht feststellen, wodurch der Plan unzulässig wäre.«
Landschaftsschutzgebiet: »Beim Ortstermin mit dem Naturschutzbeauftragten wurde (…) eine Gebäudeplatzierung gefordert, die die Sichtbeziehungen auf das Gebäude minimiert. Die gegenwärtige Planung sieht jedoch das genaue Gegenteil vor. (…) Diese weithin sichtbare Bebauung in der geplanten Größenordnung würde zu einer Verunstaltung des Landschaftsbildes (…) führen. Die erforderliche Befreiung von den Verboten der Schutzgebietsverordnung könnte nicht erteilt werden.«
Konzeption: »Die (…) Konzeption halten wir in dieser Größenordnung für problematisch. Obwohl eine Sonderbaufläche ›Sport-/Paragliding‹ im Bereich Rossbühl (…) nach wie vor grundsätzlich mitgetragen werden kann, ist eine Prüfung der (…) genannten Punkte zwingend notwendig, da ansonsten die vorliegende Konzeption am geplanten Standort abgelehnt werden muss.«