Zusenhofener Ortschaftsrat entscheidet

Im Hohlbäumle gilt ein dauerhaftes Halteverbot

Hermann Brüstle
Lesezeit 2 Minuten
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29. Juni 2022
Zur Verkehrssicherheit wird in einem Teilbereich der Straße Hohlbäumle ein dauerhaftes Halteverbot ausgesprochen.

Zur Verkehrssicherheit wird in einem Teilbereich der Straße Hohlbäumle ein dauerhaftes Halteverbot ausgesprochen. ©Hermann Brüstle

Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurde in der Straße Hohlbäumle in Zusenhofen ein Halteverbot eingerichtet. Von noch weiterreichenden Schritten sah der Ortschaftsrat ab.

Über Parkprobleme auf einem Teilstück der Straße Hohlbäumle entlang des Stangenbachs hat der Zusenhofener Ortschaftsrat schon mehrfach diskutiert. Jetzt hatte das Gremium beschlossen, auf dem betroffenen Teilstück ein dauerhaftes Halteverbot auszusprechen. Wie Ortsvorsteherin Tanja Weinzierle vortrug, handle es sich im besagten Bereich um ein Nadelöhr, bei dem Einsatzfahrzeuge, zum Beispiel die Feuerwehr, bei beidseits parkenden Autos nicht mehr durchkommen. Eine Befahrung mit der Drehleiter der Feuerwehr fand statt.

Räte sehen keinen Anlass für verkehrsberuhigten Bereich

Eine Alternative, wonach das gesamte Baugebiet Hohlbäumle als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird, wurde vom Ortschaftsrat nicht weiterverfolgt. Zwar wäre die Einrichtung einfacher, es müssten an den Einfahrten Hohlbäumle und Otto-Mangold-Straße lediglich jeweils ein Verkehrszeichen aufgestellt werden.

Ortschaftsrat Peter Müller sah keinen Bedarf für einen verkehrsberuhigten Bereich. Die rechtlichen Vorgaben für einen verkehrsberuhigten Bereich seien sehr hoch. Im Hohlbäumle sei nicht flächendeckend ein großer Gefährdungsverkehr gegeben und es bestehe bereits eine 30er-Zone. Falls diese Alternative weiterverfolgt werden sollte, wäre auch eine Umfrage bei den Anliegern angebracht.

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Ortschaftsrat Tobias Scheibel verwies darauf, dass es im Baugebiet Hohlbäumle nur um eine Problemstelle in einem bestimmten Bereich gehe, die keine Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs für das gesamte Gebiet rechtfertige. An der betroffenen Stelle sei daher ein dauerhaftes Halteverbot ausreichend. Einstimmig sprach sich der Ortschaftsrat dafür aus.

Die geplanten Änderungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch, Renchen, Lautenbach war ein weiteres Thema in der Ortschaftsratssitzung. Wie Ortsvorsteherin Tanja Weinzierle berichtete, ist auch Zusenhofen von den Änderungen betroffen. Der Firma Ernst Umformtechnik sollen Erweiterungsflächen gesichert werden. Der 1,3 Hektar große Bereich zwischen der bestehenden Firmenfläche und der geplanten Umfahrung Zusenhofen soll als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.

Zusenhofener Großunternehmen Ernst soll erweitern

Die Straße Am Wiesenbach, bei der es sich noch derzeit um eine Stichstraße mit Wendehammer handelt, soll zur wichtigen Anbindung von Zusenhofen an die B 28 aufgewertet werden, was wiederum zur Folge habe, dass die Firma Ernst einen eigenen Lkw-Terminal einrichten müsse. Neben der Errichtung zusätzlicher Produktionshallen ist auch die Einrichtung von Nebenflächen wie Parkplätze, Logistikflächen und Flächen für die Pufferung von Lkw vorgesehen. Der Ortschaftsrat hatte keine Einwände.

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