In Achern 274-mal Wohngeld im Jahr 2017 bewilligt
Im Jahr 2017 sind in Achern 340 Anträge auf Wohngeld gestellt worden. 274 Anträge konnten bewilligt werden, wie Jessica Heck erklärt. Sie ist im Fachgebiet Kindertageseinrichtungen und Soziales bei der Stadt Achern tätig und speziell für das Wohngeld zuständig.
Die Zahl der Antragssteller und bewilligten Anträge ist gestiegen. Dies liege aber, so Jessica Heck, nicht an zunehmenden finanziellen Engpässen bei Familien, sondern daran, dass die Einkommensgrenze, ab und bis zu der Wohngeld erstattet wird, gestiegen ist.
Das Wohngeld wird zwar über die Stadtverwaltung bewilligt, gezahlt wird es aber durch Bund und Land über die Landesoberkasse. Wohngeld wird nicht nur Mietern, sondern auch Eigentümern bezahlt, die unterdurchschnittliches Einkommen haben. Wohngeld wird allerdings nicht allen gewährt, die finanziell auf kleinem Fuß leben müssen. Der Lebensunterhalt muss von den Antragsstellern bestritten werden, um Wohngeld zu erhalten.
Wer beispielsweise von Hartz IV lebt oder bei Personen, bei denen das Wohngeld weniger als 80 Prozent des sozialhilferechtlichen Bedarfs einschließlich sonstiger Einnahmen deckt, muss sich an die Kommunale Arbeitsförderung oder das Amt für Soziales und Versorgung wenden, wie Jessica Heck erklärt. Die Bedürftigen erhalten dann einen Wohnberechtigungsschein, um in Sozialwohnungen untergebracht werden zu können.
Weniger Wohnungen
Die Stadt hat derzeit in 25 Objekten 55 entsprechende Wohnungen zur Verfügung. Insgesamt sind 151 Personen untergebracht. 13 Wohnungen sind, so die Stadtverwaltung, mit Obdachlosen und Flüchtlingen belegt und 42 Wohnungen vermietet. Teilweise läuft bei den Wohnungen die Mietpreisbindung aus, weshalb das Angebot an Sozialwohnungen geringer wird, so Michael Gegg-Seidler vom Fachgebiet Baurecht.
Was das Wohngeld anbelangt, wird in Achern die Mietstufe II zugrunde gelegt. Insgesamt gibt es sechs Mietstufen. Für deren Einteilung wird die örtliche Miete herangezogen. Achern ist dabei in der zweitniedrigsten Stufe. Das heißt, hier sind die Mietpreise niedriger als in manch anderen Regionen und Städten.
Der Höchst-Erstattungsbetrag für vier Haushaltsmitglieder bei der Mietstufe II liegt bei 591 Euro, darf aber die realen Mietkosten nicht übersteigen. Das Wohngeld wird zunächst für zwölf Monate bewilligt und danach wieder überprüft beziehungsweise neu berechnet.