Kein Zweiter Zebrastreifen für die Obersasbacher Straße
Wie Hauptamtsleiter Marcel Stöckel am Montag im Gemeinderat darlegte, wäre grundsätzlich eine Tempo 30-Zone möglich, denn es handle sich hier um ein Wohngebiet und es könnten die Straßen Klepperhöfe, Weinbergstraße und Aubach eingeschlossen werden. Dies war dann auch der Beschlussvorschlag der Verwaltung, der aber in der Sitzung des Gemeinderates am 18. Oktober abgelehnt wurde. Die Ortschaftsräte hatten sich bereits am 12. Juli gegen eine durchgängige Ausweisung dieser 1,5 Kilometer langen Waldstraße vom Gasthaus Bergblick bis zur Aussichtsplattform auf 350 Metern Höhe ausgesprochen.
Einige Raser unterwegs
Ernüchtern waren zum Teil die Ergebnisse einer Geschwindigkeitsmessung in der Waldstraße. Der Spitzenreiter war ein Fahrer mit 122 Stundenkilometern, gefahren morgens um 3.45 Uhr; es gab auch einige Fahrer im Bereich zwischen 60 und 90 Stundenkilometern. Bei den Messintervallen wurden Geschwindigkeitsübertretungen von acht bis 17 Prozent ermittelt. Um die Wendefläche nicht im oberen Bereich der Waldstraße bei dem Aussichtspunkt eindeutig zu definieren, wurde ein Halteverbot in Fahrtrichtung talwärts angeordnet.
Bürger beantragen einen Fußgängerüberweg in der Obersasbacher Straße im Bereich Kroppenstück, der nicht genehmigt wurde, erklärte Stöckel weiter. Im Verlauf der Obersasbacher Straße besteht ein Fußgängerüberweg bei der Sophie-von Harder-Schule.
Hinzu kommt dass die Straße bislang ab dem Kreisel bis zum Turenneweg auf 30 Stundenkilometer beschränkt ist und nun über den Turenneweg hinaus zum Ortsausgang hin etwas verlängert wurde. Die Kinder aus dem Neubaugebiet könnten über einen Fußweg aus dem Baugebiet auf die Obersasbacher Straße gehen; hier könnten sie die Straße queren und über den Turenneweg direkt an die Schule gelangen. Der Schulweg entlang der Obersasbacher Straße und dann über den bestehenden Fußgängerüberweg bei der Schule sei allerdings der verkehrssicherste, so Stöckel.
Die Verkehrsschau behandelte 21 Punkte. Befürwortet wurde, vor dem nördlichen Ortseingang als sogenannte „Vorschaltgeschwindigkeit“ vor der Ortstafel und der dann folgenden Querungshilfe eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 70 Stundenkilometer anzuordnen. Die soll dem Schutz der Radfahrer in Richtung Süden dienen. Die Hauptstraße mit Tempo 30 anzuordnen, wurde abgelehnt. In der Lenderstraße in Fahrtrichtung Heimschule Lender wurde ein Parkverbot ohne zeitliche Beschränkung angeordnet.