Kreis warnt Geflügelhalter vor drohender Infektion der Tiere
Anfang November wurde in Norddeutschland ein neuer Vogelgrippevirus nachgewiesen. Das Landratsamt Ortenaukreis warnt deshalb alle Geflügelhalter und erklärt Schutzmaßnahmen.
Das Landratsamt Ortenaukreis warnt in einer Mitteilung vor einem neuen Vogelgrippevirus. Auch kleine Geflügelhalter sollten deshalb Sicherheitsregeln befolgen. Seit Ende Juli 2020 wird aus Russland und Kasachstan von Geflügelpestausbrüchen bei Hausgeflügel und Wildvögeln berichtet, die von einem neuen Virustyp mit der Bezeichnung „HPAI H5“ verursacht werden.
Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Vogelgrippe. Sie kann alle Geflügelarten befallen, am schwersten erkranken Hühner und Puten, die innerhalb weniger Tage nach einer Infektion sterben können. „Dabei handelt es sich um ein hoch ansteckendes und auf Vögel spezialisiertes Grippevirus, das leicht von infizierten Wildvögeln auf unser Hausgeflügel, besonders Hühner und Puten, übertragen werden kann“, warnt Jan Loewer, Leiter des Amts für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Ortenaukreis.
„Anfang November wurde dieses Vogelgrippevirus auch schon bei Wassergeflügel in den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen im Bundesland Schleswig-Holstein festgestellt. Deshalb müssen wir damit rechnen, dass sich bald auch Wildvögel im Ortenaukreis befinden könnten, die das Geflügelpest-Virus in sich tragen und ausscheiden könnten“, so Loewer weiter.
Hobby-Geflügelhalter
Es wachse die Gefahr, dass die Krankheit durch diese Wildvögel auf Hausgeflügel übertragen wird. Um ihre Tiere vor einer Erkrankung zu schützen, sei es besonders wichtig, dass alle Geflügelhalter die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Dies betreffe auch Hobby-Geflügelhalter mit nur wenigen Tieren, deren Anzahl seit Beginn der Corona-Pandemie im Ortenaukreis laut dem Experten zugenommen habe. Zu den wichtigsten Regeln gehöre beispielsweise, Geflügel ausschließlich an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern, für das Tränken der Tiere kein Oberflächenwasser zu nutzen, Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren und bei erhöhten Tierverlusten im Bestand die Tiere durch einen Tierarzt untersuchen zu lassen, um ein unklares Krankheitsgeschehen schnellstmöglich abzuklären.
Darüber hinaus müssten laut dem Geflügelexperten alle Geflügelhalter zur Vorsorge gegen Krankheiten folgende Regeln einhalten: Jede Geflügelhaltung, darunter fallen Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel muss im Ortenaukreis beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung angemeldet und registriert werden. Dabei ist es besonders wichtig mitzuteilen, ob sich das Geflügel im Stall oder im Freien befindet, damit bei Krankheiten oder Seuchen schnell und effektiv gehandelt werden kann. Bei der Haltung von Geflügel, außer Tauben, ist ein Bestandsregister zu führen. In dieses müssen der vorherige Halter, das Datum des Zugangs und des Abgangs des Geflügels und der Empfänger der Tiere beim Verkauf eingetragen werden. Wer mehr als 100 Tiere hält, muss zusätzlich die pro Tag verendeten Tiere erfassen. Bei mehr als 1.000 Tieren muss die Gesamtzahl der gelegten Eier jedes Bestandes protokolliert werden.
Krankheitsübertragung
Alle Halter von Hühnern und Puten müssen ihre Tiere regelmäßig durch einen Tierarzt per Spray oder oral gegen die Krankheit Newcastle Disease impfen lassen. „In Baden-Württemberg finden ganzjährig über das Land verteilt sogenannte Monitoring-Untersuchungen beim Hausgeflügel und bei Wildvögeln statt, um das Risiko der Krankheitsübertragung einschätzen zu können“, so Loewer.
Die Untersuchungen von verendeten Wildvögeln seien im Sinne eines Frühwarnsystems bereits verstärkt worden.
Unter dem folgenden Link finden alle Geflügelhalter ein Merkblatt des Friedrich-Loeffler-Instituts zu den notwendigen Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen: https://www. openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_ derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25.pdf.