Linx will Halteverbot über Radwegmarkierung ermöglichen
Weil parkende landwirtschaftliche Technik in der Tullastraße den Verkehr gefährdet, strebt der Linxer Rat ein Halteverbot an. Das ist über die anstehende Radwegmarkierung realisierbar.
Wegen abgestellter landwirtschaftlicher Nutzfahrzeuge im Bereich der Tullastraße 7 kommt es immer wieder zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Ein Überholen wird hier angesichts der nahen unübersichtlichen Kurve zum Risiko. Der Linxer Ortschaftsrat befasste sich am Mittwoch mit diesem heiklen Thema. Als Folge der Verkehrsschau im Dezember kam man zu dem Ergebnis, in nördlicher Richtung vom Knoten Grasweg bis zum Knoten Ringstraße rechtsseitig entweder eine auf der Straße angebrachte Grenzmarkierung oder ein beschildertes Halteverbot einzurichten.
Verbale Angriffe
Das Vorhaben stieß bei der in der Ringstraße 7 wohnenden Familie auf heftigen Widerstand. Sie betreibt eine Tierzucht und ist darauf angewiesen, Futter auf ihrem Grundstück einzulagern, was aufgrund großer landwirtschaftlicher Geräte zu Verkehrsbehinderungen führt. „Parken auf dem Gehweg ist nicht erlaubt, auf der Straße sehr wohl“, argumentieren die Grundstückseigentümer und berufen sich auf ein Gespräch mit der Polizei.
Nach heftiger Diskussion mit verbalen Angriffen der Anwohnerfamilie auf Ortsvorsteherin Annette Sänger fand man aus Sicht des Ortschaftsrates eine Zwischenlösung: Im Zuge der Radwegmarkierung in Linx, die spätestens bis Anfang 2021 realisiert werden soll, erledigt sich eine Grenzmarkierung, denn auf markiertem Radweg ist Parken nicht zulässig. Ein Halteverbot per Beschilderung wurde abgelehnt. „Nach Auskunft der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes steht der Radwegausbau derzeit sehr im Fokus und soll auch in der Tullastraße (L 75) in Linx fest in der Planung sein“, berichtete die Ortsvorsteherin. Mit Zustimmung ihrer Ratskollegen wurde das Thema daher von der Tagesordnung genommen.