Nicht alltagstauglich in der Schule?

Lüftungsgeräte sieht die Stadt Achern weiter kritisch

Michaela Gabriel
Lesezeit 3 Minuten
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15. Januar 2021

Von Luftreinigern im Klassenzimmer hält die Stadtverwaltung Achern nicht viel. ©Archivfoto: Michaela Gabriel

Die Stadt Achern wird für ihre 237 Klassen- und Fachräume in den Schulen keine Luftreinigungsgeräte anschaffen – auch aus Haftungsgründen. Favorisiert werden eher klassische Optionen.

Das erste Mittel der Wahl zur Luftreinigung in den Klassenzimmern ist regelmäßiges Querlüften. Dieser banale, wirksame Weg sollte unterstützt werden, sobald es wieder Präsenzunterricht gibt. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Sie hat die Belüftungssituation per Umfrage an allen Schulen und für jeden der 237 Klassen- und Fachräume erhoben.
Damit neben der Vorgabe, alle 20 Minuten für fünf Minuten zu lüften, auch eine bedarfsgerechte Lüftung zusätzlich gewährleistet ist, soll für jeden Klassenraum vielleicht schon zum Neustart (aktuell ab Februar möglich) eine CO2-Ampel zentral durch die Bauverwaltung beschafft werden. Solch eine Ampel kommt auch bei den Ratssitzungen zum Einsatz (wir berichteten am Donnerstag).

Lüftungsgeräte sieht die Stadtverwaltung ausdrücklich allenfalls als Mittel zweiter Wahl, wenn Querlüften nicht möglich ist. „Nach allen uns vorliegenden Erkenntnissen kann über Lüftungsgeräte generell keine verlässliche Reduzierung der Sars-Covid-Viren erreicht werden“, teilt OB Klaus Muttach mit. 

Wirkung fraglich?

Da eine Reduzierung der Virenlast fraglich sei – aktuell laufe hier ein Pilotversuch in Stuttgart – und weitere negative Faktoren wie Geräuschentwicklung hinzukämen, „sehen wir diese Geräte skeptisch“, so Muttach. 

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Zudem könne die Stadtverwaltung bei einer flächendeckenden Beschaffung solcher Geräte die baurechtlichen Vorschriften und damit die Haftung für den Gebrauch nicht gewährleisten. 
Sehr unterschiedliche Geräte seien auf dem Markt. Wie berichtet hat in Ober­achern der Förderverein ein UVC-Sterilon-Flow angeschafft mit Flächendesinfektion durch UV-Strahlung. „Da nach unserem Kenntnisstand jeweils nur eine Fläche von sieben Quadratmetern desinfiziert wird, dann das Gerät umgestellt werden muss und während des Gebrauchs keine Personen im Raum sein dürfen, haben wir hier erhebliche Bedenken“, teilt der OB mit. Der Städtetag habe ausdrücklich informiert, dass eine Raumdesinfektion durch UV-Strahlung, Ozonbehandlung oder andere Technologien nicht empfohlen wird.

Grenzwerte bei der Geräuschentwicklung (40 dBA) müssen bei solchen Geräten eingehalten, Stolperfallen vermieden und so aufgestellt werden, dass sie etwa über ein Touch Panel nicht manipuliert werden können.

Die Stadt wird laut Muttach alleine schon aus Haftungsgründen keine eigenen Lüftungsgeräte anschaffen, nicht das Schulbudget dafür einsetzen und auch keine Spenden für eine etwaige Anschaffung annehmen. 

Die Stadt Stuttgart hat beispielsweise den Einsatz von in Eigeninitiative (etwa von Eltern, Fördervereinen oder Firmen) beschafften Luftreinigungsgeräten aus betreiberrechtlichen Gründen ausdrücklich untersagt. Jeder Einsatz von Geräten, die nicht im Eigentum der Stadt sind, erfolgt unter ausdrücklicher Verantwortung der Schulleitung, heißt es abschließend vom OB.

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