Antworten zur Testpflicht in Pflegeheimen

„Man darf sich nicht alleine aufs Testergebnis verlassen“

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17. Januar 2021
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(Bild 1/2) „Der Einsatz der Schnelltests soll verhindern, dass sich mehr und vor allem alte und kranke Mitbürger mit dem Coronavirus anstecken“, sagt Kai Hockenjos. ©dpa

Wie wirksam sind die Antigen-Schnelltests aus Sicht des Gesundheitsamts? Diese und weitere Fragen beantwortet Landratsamtssprecher Kai Hockenjos. In einem Punkt appelliert er ans Pflegepersonal.

Seit Montag sieht die Corona-Verordnung Antigentests für die Besucher von Pflegeheimen vor. Auch das Personal muss sich zweimal pro Woche testen lassen. Wer bezahlt die Tests und wie sinnvoll sind sie aus Sicht des Gesundheitsamts? Kai Hockenjos, Pressesprecher des Landrats­amts Offenburg, beantwortet die Fragen der ARZ. 

Welche Vorgaben gibt es seitens des Gesundheitsamtes für die Schnelltests in Pflegeheimen?

Landrat Frank Scherer hat sich in der Vergangenheit stark dafür eingesetzt, dass Besucher und sonstige Personen von außerhalb Pflegeheime nur nach vorherigem negativem Antigentest und mit einer FFP2-Maske betreten dürfen – dies ist in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes nun auch so aufgenommen worden. Das Personal im Pflegeheim muss sich zweimal pro Woche mittels Antigentest testen lassen. Wichtig ist zu wissen, dass jeder Test nur eine Momentaufnahme darstellt und ein Ergebnis auch „falsch-negativ“ sein kann, d.h. man darf sich nicht alleine auf das negative Testergebnis verlassen. Das Tragen der Maske sowie die Einhaltung der sonstigen Maßnahmen wie Abstand, Händedesinfektion und Lüftung sind deshalb mindestens genauso wichtig. Wichtig ist außerdem, dass die Schnelltests in erster Linie bei gesunden Personen ohne konkreten Krankheitsverdacht anzuwenden sind. Wenn eine Kontaktsituation zu einem Erkrankten besteht oder Personen Symptome aufweisen, sollte die genauere PCR-Methode zum Einsatz kommen. 

Wie sollte der Schnelltest ablaufen?

Bei dem Schnelltest wird wie bei der PCR Gewebe mit einem Abstrichtupfer aus dem Mund- oder Nasenraum entnommen. Die Durchführung der Schnelltests darf nur durch extra geschultes Personal erfolgen, um die Qualität zu gewährleisten und das Risiko von verfälschten Ergebnissen gering zu halten. Die abnehmende Person trägt Schutzausrüstung und führt den Test entsprechend der Gebrauchsanweisung des Herstellers durch. Bis das Ergebnis feststeht (rund 15 Minuten) müssen sich die Betroffenen in einem Wartebereich oder getrennt von anderen Personen aufhalten. 
Wie sinnvoll wäre es, das Pflegepersonal, das sich vor Ort im Einsatz befindet, täglich vor Schichtbeginn zu testen?

Eine tägliche Testung war bisher nicht vorgesehen, könnte aber auf Landesebene noch entschieden werden. Aufwand und Nutzen sind stets abzuwägen. Je häufiger getestet wird, desto geringer ist das Risiko, dass eine bisher unerkannte Infektion auch unerkannt bleibt. Wichtig ist, dass krankes oder erkältetes Personal zu Hause bleibt und sich krankschreiben und testen lässt. 

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Wer kommt für die Tests auf?

Für die selbstständige Nutzung von Antigen-Tests können die Pflegeheime die Antigen-Tests über das Sozialministerium beantragen und selbst bestellen. Die Kosten für Beschaffung und Durchführung werden über die Kassenärztliche Vereinigung bzw. die Pflegekassen abgerechnet und letztendlich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. So erhalten die Pflegeheime pauschal für Personalaufwendungen neun Euro je durchgeführtem Antigen-Schnelltest.

Inwiefern können Pflegeheime ihren Mitarbeitern vorschreiben, auch an freien Tagen bzw. während ihres Urlaubs zum Schnelltest an die Arbeitsstelle zu kommen?

Eine Untersuchung mittels Schnelltest im Urlaub oder an freien Tagen ist aus Sicht des Gesundheitsamts nicht zwingend notwendig. Ziel der Schnelltests bei Gesunden ist die Erkennung von asymptomatisch Infizierten, damit das Virus nicht in die Einrichtung gebracht wird. (...) Ein Test macht am ehesten am ersten Tag nach dem Urlaub bzw. nach dem freien Tag Sinn. 

Wie viele Corona-Infektionen in Pflegeheimen konnten seit Dezember durch Schnelltests aufgedeckt werden?

Bis Dienstag gab es in fünf Pflegeheimen zuerst einen positiven Schnelltest. Wird dem Gesundheitsamt so ein positiver Schnelltest gemeldet, wird automatisch immer ein Bestätigungstest per PCR durchgeführt sowie zeitgleich auch mögliche Kontaktpersonen für einen PCR-Test abgestrichen, um keine Zeit zu verlieren.

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